Dienstag, 1. Februar 2011 / 13:50:00
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Interesse am Zivildienst nahm 2010 ab
Bern - Kaum gelockert, werden die Zulassungsbedingungen zum Zivildienst schon wieder verschärft. Bundesrat und Parlament waren der Meinung, dass zu viele Männer ihre Wehrpflicht auf diesem Weg leisten wollten. Dabei ging die Zahl der Gesuche letztes Jahr schon wieder deutlich zurück.
Nachdem die Gewissensprüfung auf April 2009 hin abgeschafft worden war, stieg die Zahl der Zivildienstgesuche stark an. In den ersten zwölf Monaten wurden 8500 Gesuche eingereicht, früher waren es jährlich rund 2000. Zwischen April und Ende 2009 reichten 6459 Dienstpflichtige ein Zivildienst-Gesuch ein.
2010 waren es im gleichen Zeitraum dann aber 5089 Gesuche, also gut ein Fünftel weniger. Über das ganze Jahr hinweg waren es 2010 mit 7392 Gesuchen kaum mehr als in den neun Monaten des Vorjahrs, wie das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement am Dienstag mitteilte.
Um ganze 77 Prozent auf 895'000 zugenommen hat jedoch die Zahl der geleisteten Diensttage, die der Allgemeinheit zu Gute kommen. Alle Zivildienstleistenden hatten rechtzeitig einen Einsatzplatz gefunden.
Tatbeweis statt Gewissensprüfung
Der Zivildienst ist in den letzten Jahren umgebaut worden. Bis im März 2009 mussten Rekruten, die Zivildienst leisten wollten, zur Gewissensprüfung antreten. Danach wurde diese durch den so genannten Tatbeweis ersetzt, der darin besteht, dass die Zivildienstzeit anderthalb Mal länger dauert als der Militärdienst.
Aufgeschreckt von der grossen Zahl der Gesuche hat der Bundesrat die Hürden für den Zivildienst angehoben. So verschärfte er die Bedingungen für Wehrmänner, die während des Militärdienstes ein Zivildienstgesuch einreichen.
Obligatorisches Gespräch
Ende 2010 beschloss der Bundesrat zudem, die Gesuchsteller zu einem Gespräch aufzubieten. Mit diesem soll geklärt werden, welches die Gründe für das Zivildienstgesuch sind. Unter gewissen Umständen soll der Gesuchsteller vom Zivildienst abgehalten werden.
Einige der Verschärfungen treten dieser Tage in Kraft. Neu ist das Formular für das Zivildienstgesuch nicht mehr im Internet verfügbar, sondern wird auf Anfrage zugestellt. Wer ein Gesuch einreicht, muss der Vollzugsstelle nach vier Wochen Bedenkfrist mitteilen, ob er am Gesuch festhält. Unterbleibt die Mitteilung, wird auf das Gesuch nicht eingetreten.
dyn (Quelle: sda)
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