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Andrea Stauffacher wird 2008 verhaftet.

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Mittwoch, 28. September 2011 / 11:16:00

Zürcher «Terroristin» steht vor Gericht

Bellinzona - Vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona hat am Mittwoch der Prozess gegen die Zürcher Linksaktivistin Andrea Stauffacher begonnen. Der 61-Jährigen werden fünf Sprengstoff-Anschläge in Zürich und Bern, Brandstiftung sowie unerlaubter Waffenbesitz zur Last gelegt.

Vor dem Gericht hatten sich am Mittwochmorgen rund dreissig Linksautonome vorwiegend aus der Deutschschweiz versammelt. Mit «antikapitalistischen» Plakaten, Musik und Ansprachen per Megaphon bekundeten sie Solidarität mit den Angeklagten. Die Stimmung blieb bis zum späten Vormittag friedlich.

Ebenfalls vor Gericht erschienen ist eine zweite Angeklagte, eine 46-jährige Zürcherin, die mit Stauffacher gemeinsam die Brandstiftung begangen haben soll. Der Anklageschrift zufolge hat das Duo im Juni 2004 in Zürich ein Auto angezündet. Der Sachschaden wird auf rund 30'000 Franken beziffert.

Für die weiteren Anklagepunkte muss sich allein Andrea Stauffacher, Anführerin des «revolutionären Aufbau», verantworten. Die Bundesanwaltschaft will sie wegen Gefährdung durch Sprengstoffe in verbrecherischer Absicht, Aufbewahren von Sprengstoffen und den Besitz von Waffen zur Rechenschaft ziehen.

Fünf Sprengstoff-Anschläge in Zürich und Bern

Die Anklageschrift listet insgesamt fünf Vorfälle aus den Jahren 2002 bis 2007 auf, bei denen die Hauptangeklagte versucht haben soll, mit umgebauten Silvesterknallern diverse Immobilien in Zürich und Bern zu beschädigen. Die Bundesanwaltschaft schliesst dabei eine Gefährdung von Menschen nicht aus.

Ziele waren das Spanische Generalkonsulat, eine Immobilienagentur und die Kantonspolizei in Zürich sowie das Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) und die Ascom Pensionskasse in Bern. Es entstand in den Eingangsbereichen der Gebäude jeweils Sachschaden bis zu rund 7000 Franken.

Bei einer Hausdurchsuchung im Jahr 2008 waren in der Wohnung von Stauffacher zudem ein Elektroschockgerät, ein Schlagring mit Klinge, eine Stahlrute sowie Tränengasspray entdeckt worden. Dies brachte ihr den Vorwurf des unerlaubten Waffenbesitzes ein.

Als Verhandlungstage sind Mittwoch und Donnerstag vorgesehen. Der Freitag gilt als Reservetag. Der Termin der Urteilseröffnung ist noch nicht bestimmt. Das Gericht tagt in einer Dreierbesetzung.

bert (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=510400

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