Dienstag, 8. November 2011 / 12:48:00
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Andrea Stauffacher zu 17 Monaten verurteilt
Bellinzona - Das Bundesstrafgericht hat die 61-jährige Zürcher Linksaktivistin Andrea Stauffacher zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 17 Monaten verurteilt. Laut Gericht hat sie sich in zwei Fällen der Gefährdung durch Sprengstoffe schuldig gemacht.
Freigesprochen hat das Gericht die vorbestrafte Leitfigur des Revolutionären Aufbaus vom Vorwurf der Brandstiftung und des Waffenbesitzes. Die Bundesanwaltschaft (BA) hatte Stauffacher im Wesentlichen angelastet, zwischen 2002 und 2007 insgesamt fünf Sprengstoffanschläge auf Gebäude verübt zu haben.
Die Anschläge sollen sich unter anderem gegen das Spanische Generalkonsulat und Büros der Kantonspolizei in Zürich gerichtet haben, sowie gegen das Gebäude des Staatssekretariats für Wirtschaft und Einrichtungen der Ascom Pensionskasse in Bern.
Zusatz zu Vorstrafen
Das Gericht sprach Stauffacher nur in zwei dieser fünf Anklagepunkte wegen Gefährdung durch Sprengstoffe in verbrecherischer Absicht schuldig. Verurteilt wurde sie zudem wegen Sachbeschädigung und des Aufbewahrens von Sprengstoffen.
Die unbedingte Freiheitsstrafe von 17 Monaten erfolgt als teilweiser Zusatz zu früheren Urteilen des Bezirksgerichts Zürich von 2003 und 2005. Die BA hatte gegen Stauffacher eine Gefängnisstrafe von viereinhalb Jahren gefordert, ihre Verteidigung einen Freispruch.
Zu 14 Monaten Freiheitsstrafe bedingt verurteilt wegen Brandstiftung hat das Bundesgericht eine mitangeklagte 46 Jahre alte Zürcherin. Ihr wurde vorgeworfen, im Juni 2004 das Auto eines in der Szene verhassten Polizisten angezündet zu haben. An dem Wagen entstand rund 30'000 Franken Sachschaden.
dyn (Quelle: sda)
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