Dienstag, 27. September 2011 / 14:49:00
![](/img/1pix_transparent.gif)
Krankenversicherer erhalten codierte Diagnosen
Bern - Spitäler und Ärzte sollen den Versicherern bei der Rechnungsstellung die Diagnosen in codierter Form mitteilen. Mit 103 zu 64 Stimmen hat sich der Nationalrat am Dienstag damit einverstanden erklärt, diese Verpflichtung gesetzlich zu verankern.
Die präzisen Vorschriften zur Erhebung, Bearbeitung und Weitergabe dieser Daten erlässt der Bundesrat. Die Leistungserbringer sind derzeit verpflichtet, detaillierte und verständliche Rechnungen sowie alle weiteren Angaben vorzulegen, die es für eine Kontrolle der Leistungen und derer Wirtschaftlichkeit braucht.
Ruth Humbel (CVP/AG) erklärte namens der Kommission, eine wirksame Rechnungskontrolle müsse auf codierte Diagnosen zurückgreifen können. Die Linke wehrte sich vergeblich dagegen; sie sieht den Datenschutz der Patienten gefährdet. Dem Bundesrat wirft sie übereiltes Handeln vor.
Sensible persönliche Daten
Zu viele Augen könnten bei den Krankenkassen diese Daten unautorisiert einsehen, warnte Yvonne Gilli (Grüne/SG). Auch für Silvia Schenker (SP/BS) handelt es sich hier um äusserst sensible persönliche Daten, die nur dem behandelnden Arzt bekannt sein sollten.
Für Bundesrat Didier Burkhalter sind diese Befürchtungen unbegründet. Er versprach, dass diese Bedenken in den Ausführungsbestimmungen berücksichtigt werden. Die Angaben würden codiert und anonymisiert.
bert (Quelle: sda)
http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=510253
In Verbindung stehende Artikel:
Burkhalter lenkt bei Patientendaten ein
Mittwoch, 17. August 2011 / 11:21:00
[ weiter ]
Spitäler verweigern Weitergabe von Patientendaten
Montag, 15. August 2011 / 14:26:00
[ weiter ]