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Afghanistans Präsident Hamid Karsai.

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Thomas Ott

 Thomas Ott



Mittwoch, 10. August 2011 / 15:33:34

Karsai lässt Wahlkommission entscheiden

Kabul - Afghanistans Präsident Hamid Karsai will dem Streit über den Ausgang der Parlamentswahl vom vergangenen September ein Ende setzen.

Am Mittwoch erklärte er die unabhängige Wahlkommission des Landes per Dekret zur einzigen entscheidungsbefugten Instanz in der Auseinandersetzung über die rechtmässige Zusammensetzung des Parlaments in der Hauptstadt Kabul. Zugleich löste er ein bislang von ihm selbst unterstütztes Sondergericht auf, das ebenfalls über den Wahlausgang richten sollte.

Die Parlamentswahl war von massiven Betrugsvorwürfen überschattet worden, woraufhin die unabhängige Wahlkommission etwa ein Viertel der abgegebenen Stimmen für ungültig erklärte und die Wahl von 24 Abgeordneten annullierte.

Die Karsai nahestehende Generalstaatsanwaltschaft setzte jedoch im Dezember die Einsetzung des Sondergerichts zur Untersuchung weiterer Betrugsvorwürfe durch. Dieses entschied im Juni, 62 der 249 Abgeordneten ihre Mandate abzuerkennen.

Wochenlanger Streit

Das Gericht wiederum wurde von der Wahlkommission und vielen Abgeordneten nie anerkannt. Im Januar war es zwischenzeitlich zu einen wochenlangen Streit zwischen dem Parlament und Karsai gekommen. Dieser wollte das Parlament erst nach einer Entscheidung des Sondergerichts über die Betrugsvorwürfe eröffnen. Da die Abgeordneten jedoch drohten, das Parlament notfalls auch ohne den Präsidenten zu eröffnen, war Karsai Ende Januar zum Nachgeben gezwungen.

Beobachter hofften nach Karsais Dekret am Mittwoch, dass dieses die Auseinandersetzungen nun beenden werde. Ein Mitarbeiter von Karsais Büro, der nicht namentlich genannt werden wollte, sagte jedoch, dass die unabhängige Wahlkommission nun auch die bisherigen Entscheidungen des Sondergerichts in ihre endgültige Stellungnahme zu der Wahl einfliessen lassen müsse. Ein Sprecher der Kommission äusserte hingegen, dass diese unabhängig entscheiden werde.

bert (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=503789

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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