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Hanfbauer Rappaz wurde von Sicherheitspersonal überwacht (Archivbild).

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Donnerstag, 4. August 2011 / 18:36:00

Rappaz wird der Hausarrest bezahlt

Sitten - Der Walliser Hanfbauer Bernard Rappaz muss die Kosten für seinen Hausarrest nicht selber bezahlen. Das Walliser Kantonsgericht hiess seine Beschwerde gegen eine Rechnung über 44'000 Franken gut, welche die Walliser Regierung ausgestellt hatte.

Dieser Entscheid sei nur logisch, sagte Rappaz' Anwalt Aba Neeman am Donnerstag nach Veröffentlichung des Urteils gegenüber der Nachrichtenagentur sda. Der Hausarrest sei nämlich anstelle der Untersuchungshaft verhängt worden. Diese müsse auch nicht vom Häftling bezahlt werden.

Weniger glücklich über den Entscheid des Gerichts zeigte sich die Walliser Sicherheitsdirektorin Esther Waeber-Kalbermatten. Sie wolle den Entscheid im Detail studieren und dann über einen Rekurs entscheiden, sagte sie auf Anfrage.

Der Hanfbauer Rappaz stand von 21. Juli bis 26. August 2010 unter Hausarrest. Um ihn zu bewachen, musste Sicherheitspersonal eingesetzt werden, was unter anderem die hohen Kosten verursachte.

dyn (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=503089

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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