Montag, 20. Juni 2011 / 16:40:46
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Zürcher Sozialhilfeempfänger dürfen kein Auto mehr haben
Zürich - Menschen, die im Kanton Zürich Sozialhilfe beziehen, sollen keine Fahrzeuge besitzen, mieten, kaufen oder Dritten überlassen dürfen. Der Kantonsrat hat ein Postulat der SVP mit 86 zu 84 Stimmen knapp überwiesen. Es zielt auf eine Änderung des Sozialhilfegesetzes ab.
Mit dem Verbot will die SVP den Missbrauch von Sozialhilfegeldern eindämmen, wie ein Fraktionssprecher sagte. Ausnahmen wären möglich, etwa aus gesundheitlichen Gründen oder wenn die betreffenden Sozialhilfeempfänger das Auto brauchen, um ein Einkommen zu erzielen. Damit könnte die Sozialhilfeunterstützung gesenkt werden.
Die Unterhaltskosten eines Autos betrügen mindestens 500 Franken pro Monat, begründete die SVP ihre Forderungen. Da die Grundentschädigung gemäss den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) bei monatlich 977 Franken liege, könne sich keine Sozialhilfeempfängerin und kein -empfänger diesen Luxus leisten.
Zudem belasteten Sozialhilfeempfänger mit einem Auto «unnötig die Umwelt». Sie könnten ihre Aufgaben mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erledigen, heisst es im Postulat. «Weltweit kommen Millionen von Menschen ohne Auto aus», sagte der SVP-Sprecher.
«Heute das Auto, morgen die Zigaretten»
«Es geht nicht an, dass wir bestimmen, was Sozialhilfeempfänger mieten oder kaufen», sagte dagegen die Sprecherin der SP. Wer meine, diese Menschen benötigen kein Auto, solle doch einmal selbst ein Sofa mit dem Tram transportieren.
«Heute ist es das Auto, morgen vielleicht die Zigaretten, und übermorgen verbieten wir dann den Alkohol», sagte sie weiter. Dass es Probleme gebe, bestreite sie nicht. Doch mit einem Verbot liessen sich diese nicht lösen.
Konkreter Fall im Kanton Bern
Mit einem konkreten Fall hatte sich erst vor kurzem das bernische Verwaltungsgericht zu befassen: Mitte Mai entschied es, dass ein Sozialhilfebezüger aus Zollikofen BE sein Auto behalten darf, obschon er weder aus beruflichen noch aus gesundheitlichen Gründen darauf angewiesen ist.
Das Gericht wies damit eine Beschwerde der Sozialdienste Zollikofen ab. Nach Meinung des Gerichts soll ein Sozialhilfebezüger frei bestimmen dürfen, wie er das Geld ausgebe, solange er die Grundbedürfnisse wie Ernährung und Körperpflege abdecken und seine Rechnungen bezahlen könne.
fest (Quelle: sda)
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