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SVP-Parteipräsident Toni Brunner.

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Samstag, 4. Juni 2011 / 13:59:49

SVP verweigert Entschuldigung

Bern - Die Kontroverse um den Rütli-Besuch des SVP-Vorstandes geht weiter: Die SVP werde sich nicht für ihren Ausflug vom 27. Mai entschuldigen, sagte die stellvertretende SVP-Generalsekretärin Silvia Bär am Samstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA.

Die SVP widersetzt sich damit der Aufforderung der Rütliverwalterin, der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft (SGG). Diese hatte nach dem unbewilligten Rütli-Ausflug der SVP in einer Medienmitteilung eine Entschuldigung von SVP-Präsident Toni Brunner gefordert.

«Wir haben nie einen solchen Brief erhalten», sagte Bär. Falls ein solches Schreiben bei der SVP eintreffe, werde man dieses selbstverständlich lesen. «Eine Entschuldigung kann ich mir aber nicht vorstellen», hielt Bär fest.

Als Schweizer seien auch die SVP-Vertreter stolz aufs Rütli und hätten ein Recht, dieses zu besuchen. «Ich glaube nicht, dass General Guisan eine Bewilligung brauchte, um aufs Rütli zu gehen», sagte Bär.

«Nichts Böses gedacht»

Derweil relativierte SVP-Bundesrat Ueli Maurer die Diskussionen um den Rütli-Besuch seiner Partei. Er habe zusammen mit dem SVP-Vorstand das Rütli am 27. Mai bloss kurz besucht und anschliessend dort ein Zvieri gegessen. Von einer Kundgebung könne keine Rede sein.

«Ich war schon so oft auf dem Rütli, dass ich mir auch bei diesem Besuch nichts Böses gedacht habe», sagte der Bundesrat in der «Samstagsrundschau» auf Schweizer Radio DRS.

Gegen 70 SVP-Kader hatten sich am 27. Mai auf dem Rütli versammelt, um den Widerstand gegen den ihrer Ansicht nach drohenden EU-Beitritt zu bekräftigen. Die Europäische Union sei das Gegenteil vom Prinzip Rütli, teilte die Partei nach dem Anlass mit.

SGG sieht «rechtswidriges Vorgehen»

Die Rütliverwalterin SGG verurteilte am Freitag in einer Medienmitteilung das «rechtswidrige Vorgehen» der Partei und forderte von SVP-Präsident Toni Brunner eine Entschuldigung.

Grundsätzlich gilt, dass Veranstaltungen auf dem Rütli mit über 50 Personen nicht ohne Bewilligung der SGG durchgeführt werden dürfen. Parteipolitische Anlässe sind ganz untersagt.

bert (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=494855

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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