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Jörg Kachelmann hatte die Vorwürfe stets bestritten.

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Dienstag, 31. Mai 2011 / 09:17:25

Freispruch für Jörg Kachelmann

Mannheim - Das Landgericht Mannheim hat Jörg Kachelmann vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Das Urteil fiel nach dem Grundsatz «Im Zweifel für den Angeklagten», da die Beweise gegen den Schweizer Wettermoderator nicht ausreichten.

Die Richter sahen es in ihrem am Dienstag verkündeten Urteil als nicht erwiesen an, dass der 52-Jährige im Februar 2010 eine Freundin nach einem Beziehungsstreit mit einem Messer bedroht und vergewaltigt hat.

Keiner der Beweise «ist für sich gesehen geeignet, die Schuld oder gar die Unschuld des Angeklagten zu belegen», begründete der Vorsitzende Richter Michael Seidling das Urteil.

Kachelmann, der im Laufe des Verfahrens vorübergehend 132 Tage in Untersuchungshaft sass, konnte das Gericht als freier Mann verlassen. Im Publikum gab es Applaus und Freudenschreie.

«in dubio pro reo»

Kachelmann hatte den Vergewaltigungsvorwurf stets bestritten. Mehrere Gutachter konnten in dem mehr als acht Monate dauernden Verfahren keine klare Einschätzung zum Wahrheitsgehalt der Vorwürfe abgeben, die die 38-jährige Ex-Freundin erhoben hatte.

Richter Seidling sagte, das Urteil beruhe nicht darauf, dass die Kammer von der Unschuld Kachelmanns oder einer Falschbeschuldigung der Klägerin überzeugt sei. Das Landgericht Mannheim habe aber begründete Zweifel an der Schuld des Angeklagten, der deshalb «in dubio pro reo» (Im Zweifel für den Angeklagten) freizusprechen sei.

Ein Urteil könne nicht aufgrund einer blossen Verdachtslage gesprochen werden. Die Verdachtsmomente hätten sich zwar im Laufe der Verhandlung «abgeschwächt, aber nicht verflüchtigt».

Schwenn: «Gericht hat richtig nachgetreten»

Kachelmanns Anwalt Johann Schwenn kritisierte die Richter trotz des Freispruchs heftig. Die Kammer hätte den Angeklagten «zu gerne verurteilt» und in ihrer Urteilsbegründung nochmal «richtig nachgetreten», um «den Angeklagten maximal zu beschädigen». Schwenn sprach von einem «befangenen Gericht» und einer «Erbärmlichkeit im Gerichtssaal».

Staatsanwaltschaft prüft Revision

Im Urteil hiess es, dass Kachelmann für seine Zeit in Untersuchungshaft entschädigt werden soll. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig: Die Staatsanwaltschaft prüft nach eigenen Angaben, ob sie Revision einlegen wird.

Kachelmann hatte in seiner Vernehmung vor dem Haftrichter und öffentlich immer seine Unschuld beteuert, vor Gericht allerdings nicht ausgesagt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten für den Fernsehmoderator gefordert.

Klägerin verstrickte sich in Widersprüche

Seine Verteidiger hatten unter anderem auf Widersprüche in den Aussagen der Ex-Freundin hingewiesen, die zum Teil in ihren ersten Vernehmungen falsche Angaben gemacht hatte und diese später korrigierte. Auch die rechtsmedizinischen Gutachten liessen zum Teil den Schluss zu, dass sich die Frau ihre Verletzungen selbst zugefügt haben könnte.

bert (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=494226

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