Montag, 30. Mai 2011 / 22:12:14
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Gericht verkündet Urteil im Fall Kachelmann
Mannheim - Einer der spektakulärsten Prozesse der letzten Jahre geht zu Ende: Nach 43 Verhandlungstagen will das Landgericht Mannheim an diesem Dienstag (9.00 Uhr) sein Urteil im Vergewaltigungs-Prozess gegen den Schweizer Wettermoderator Jörg Kachelmann verkünden.
Über 100 Zuschauer wollten in das Gerichtsgebäude, wo um 9.00 Uhr die Richter das Urteil in dem Vergewaltigungsprozess sprechen wollten. Die ersten Menschen hatten sich bereits um 5.00 Uhr angestellt, um einen Platz im Gerichtssaal zu bekommen. In dem Saal ist für rund 80 Zuschauer Platz.
Die Anklage wirft dem 52-Jährigen besonders schwere Vergewaltigung seiner Ex-Freundin vor und hat eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten gefordert. Die Verteidigung hat Freispruch beantragt.
Nur wenn vier der fünf von der Schuld des Schweizers überzeugt sind, kann er verurteilt werden, denn die Strafprozessordnung schreibt eine Zweidrittel-Mehrheit vor. Wird die nicht erreicht, ist der Angeklagte frei zu sprechen.
Aussage gegen Aussage
Der Indizienprozess vor der 5. Grossen Strafkammer, in dem Aussage gegen Aussage steht, dauerte rund neun Monate. Die Ex-Freundin wirft Kachelmann vor, sie in ihrer Wohnung mit einem Messer bedroht und vergewaltigt zu haben.
Kachelmann bestreitet die Vorwürfe. In dieser Nacht habe es einvernehmlichen Sex gegeben. Erst danach sei es zum Streit gekommen und er habe seine Parallelbeziehungen eingeräumt. Sie hätten sich dann einvernehmlich getrennt.
Verletzungen an Hals und Oberschenkeln
Als die heute 38-jährige Radiomoderatorin Kachelmann am Morgen anzeigte, hatte sie Verletzungen am Hals und schwere Blutergüsse an den Oberschenkeln. Auf dem Boden vor ihrem Bett wurde ein Küchenmesser sichergestellt.
Für die Anklage sind das objektive Indizien, die ihre Aussage bestätigen. Die Verteidigung geht dagegen von Selbstverletzungen aus. Das Messer habe keine eindeutigen Spuren. Es gebe keinen Beweis, dass Kachelmann das Messer überhaupt in der Hand hatte.
bert (Quelle: sda)
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