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Die Schweiz muss nachbessern, um die OECD-Richtlien zur Amtshilfe in Steuersachen zu erfüllen.

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Mittwoch, 18. Mai 2011 / 14:46:26

Anpassung an OECD-Regeln: Bundesrat rüffelt Steuerverwaltung

Bern - Dass die Schweiz nachbessern muss, um die OECD-Richtlien zur Amtshilfe in Steuersachen zu erfüllen, hätte verhindert werden können. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hätte nach Ansicht des Bundesrats bereits im Herbst 2009 erkennen müssen, dass die Schweiz die OECD-Regeln zu eng auslegt.

ZDie Steuerverwaltung habe die politische Brisanz der Frage unterschätzt. Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat in einer verwaltungsinternen Untersuchung, wie das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) am Mittwoch im Anschluss an die Bundesratssitzung mitteilte. Der Bundesrat reagiert mit einer Reorganisation im EFD.

Lange, komplexe Vorgeschichte

Zur Vorgeschichte: Im März 2009 beschloss der Bundesrat auf Druck der OECD, das Bankgeheimnis aufzuweichen. Die Schweiz versprach, anderen Ländern Amtshilfe fortan nicht mehr nur in Fällen von Steuerbetrug, sondern auch bei Steuerhinterziehung zu gewähren. Dazu übernahm die Schweiz im Rahmen von Doppelbesteuerungsabkommen mit diversen Ländern den OECD-Standard für Amtshilfe in Steuersachen.

Um Amtshilfegesuche auf gut Glück - sogenannte «Fishing-Expeditions» auszuschliessen, sollten die gesuchstellenden Staaten nach Ansicht der Schweiz Namen und Adresse des mutmasslichen Steuersünders nennen. Die Schweiz erwartete auch den Namen und Adresse der Bank, wo die hinterzogenen Gelder deponiert wurden.

Experten der OECD machten jedoch deutlich, dass diese Interpretation zu restriktiv war. Die Schweiz drohte erneut auf einer Liste von Ländern zu landen, die in Steuerfragen nicht nach dem OECD-Standard kooperierten.

Der Bundesrat beschloss deshalb, nachzubessern und für verschiedene, bereits dem OECD-Standard für Amtshilfe in Steuersachen angepasste Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), nachträglich eine Auslegungsklausel nachzuliefern und vom Parlament absegnen zu lassen. Der Ständerat entscheidet als Zweitrat in der Sommersession.

Gemäss angepasster Interpretation soll die Identifikation der verdächtigten Person oder der Bank auch auf andere Weise als durch Name und Adresse erfolgen können.

Regierung nimmt Merz in Schutz

Die Nachbesserung hätte nach Ansicht des Bundesrats verhindert werden können. Die ESTV hat laut Bundesrat bereits im Herbst 2009 bemerkt, dass zwischen den von der Schweiz angewendeten Regeln und dem OECD-Standard ein Konflikt bestand. Spätestens im Frühjahr 2010 hätten die zuständigen Stellen bemerken sollen, dass diese Differenzen nicht bloss untergeordnete Bedeutung hatten.

joge (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=492479

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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