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Hanfbauer Rappaz trat vor der Verurteilung in einen Hungerstreik.

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Dienstag, 10. Mai 2011 / 14:40:00

Hanfbauer Rappaz nochmals schuldig gesprochen

Martigny VS - Hanfproduzent Bernard Rappaz ist am Dienstag zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten unbedingt verurteilt worden. Das Bezirksgericht in Martigny befand ihn der Geldwäscherei, des Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz, der Urkundenfälschung und weiterer Delikte für schuldig.

Freigesprochen wurde Rappaz lediglich in einem Punkt: Widerstand gegen die Staatsgewalt bei seiner Verhaftung. Als strafmildernd bezeichnete der Gerichtspräsident unter anderem den Umstand der Verhaftung Rappaz', bei der es rüde zu und her gegangen war.

Mit dem Strafmass von 12 Monaten bliebt das Gericht weit unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte eine Freiheitsstrafe von 28 Monaten gefordert. Sie hatte Rappaz vorgeworfen, Hanfprodukte im Wert von 1,3 Millionen Franken in Umlauf gebracht zu haben.

Rappaz rekkuriert

Staatsanwalt Jean-Pierre Gross erklärte sich mit dem Urteil dennoch relativ zufrieden. «Die Richter haben ihn in praktisch allen Punkten für schuldig befinden», sagte er. Ob er trotzdem gegen das Urteil Berufung einlegen wird, ist noch nicht klar. Er brauche noch etwas Zeit, sagte er.

Rappaz' Verteidiger Aba Neeman hingegen kündigte bereits Rekurs an. Zwar sei das Gericht seinen Ausführungen gefolgt, «aber nicht weit genug», sagte er. Trotzdem sieht er mit dem Urteil den Staatsanwalt desavouiert.

Neeman hatte sich vor Gericht gegen eine zusätzliche Freiheitsstrafe für seinen Mandanten ausgesprochen. Er besteht weiterhin darauf, dass alle Delikte zusammen hätten beurteilt werden müssen. Dann wäre das Strafmass bereits beim ersten Prozess ausgeschöpft gewesen, argumentierte er. Rappaz selbst nahm das Urteil regungslos zur Kenntnis.

Rappaz verbüsst seine Strafe in Crêtelongue

2006 war der Hanfbauer schon einmal wegen Geldwäscherei, schweren Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz und weiterer Delikte zu fünf Jahren und acht Monaten verurteilt worden. Dabei ging es um Straftaten, die er zwischen 1996 und 2001 begangen hatte.

Zurzeit verbüsst der Hanfbauer seine Strafe in der Walliser Strafanstalt Crêtelongue. Nach dem Urteil vom Dienstag erhöht sich seine Freiheitsstrafe nun auf insgesamt sechs Jahre und acht Monate. Bisher hat Rappaz rund ein Jahr davon abgesessen.

 

fest (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=491254

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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