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Musste sich bereits mehrfach vor Gericht verantworten: Carl Hirschmann.

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Donnerstag, 2. Dezember 2010 / 12:25:01

Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Carl Hirschmann

Zürich - Die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat hat Anklage gegen den Zürcher Jetsetter Carl Hirschmann erhoben. Dem Clubbesitzer werden nebst mehrfacher Körperverletzung und Tätlichkeiten auch sexuelle Nötigung zweier Frauen sowie sexuelle Handlungen mit einem Kind vorgeworfen.

Sie habe die Anklage am 30. November beim Zürcher Bezirksgericht erhoben, teilte die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat am Donnerstag mit. Von den Vorwürfen sind insgesamt vier Personen betroffen.

Die Strafanträge werden anlässlich der Hauptverhandlung vor Gericht gestellt, heisst es weiter. Weitere Verfahren seien wegen ungenügender Beweislage eingestellt worden oder weil bei Antragsdelikten die Anzeige zurückgezogen worden sei.

Wann es zur Gerichtsverhandlung kommt, steht «völlig in den Sternen», wie Staatsanwalt Daniel Kloiber auf Anfrage sagte. Zuerst müsse jetzt das Bezirksgericht über die Zulassung der Klage entscheiden. Nähere Angaben zu den Anklagepunkten machte Kloiber nicht.

Verteidigung: Überhastetes Vorgehen

Hirschmanns Verteidigung bezeichnet die Anklageerhebung als «völlig überhastet und unfertig», wie sie in einer Mitteilung von Hirschmanns Sprecher Max Fischer zitiert wird. Hirschmanns Anwältin kritisiert, entlastendes Material werde unter Verschluss gehalten und ein fachärztliches Gutachten vom Tisch gewischt.

Noch sind laut Mitteilung zwei Ablehnungsbegehren gegen Staatsanwalt Kloiber hängig. Zudem sei ein forensisch-psychiatrisches Gutachten über Carl Hirschmann noch ausstehend. Und schliesslich habe eines der «angeblichen Opfer» eine Desinteresse-Erklärung abgegeben.

Der 30-jährige Hirschmann musste sich in jüngerer Zeit bereits mehrfach vor Gericht verantworten. Mitte Oktober musste er etwa dem Zürcher Bezirksgericht das Versprechen abgeben, er werde die Drohung, seine Ex-Freundin zusammenzuschlagen, nicht wahrmachen.

Zudem wurde der Millionenerbe vom Basler Strafgericht im vergangenen Dezember wegen Körperverletzung und Tätlichkeiten zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Hirschmann zog das Urteil weiter. Weil die beiden Geschädigten ihre Strafanträge zurückzogen, beschloss das Appellationsgericht Basel-Stadt Ende August, das Verfahren einzustellen.

sl (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=467532

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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