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Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf.

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Mittwoch, 24. November 2010 / 23:36:57

Keine Bundesregeln für Zwangsernährung

Bern - Der Bundesrat will für die Zwangsernährung von Inhaftierten keine Bundesregeln ausarbeiten. Die kantonale Praxis habe sich bewährt, hält er am Mittwoch in einer Antwort auf eine Motion des Walliser Nationalrats Roberto Schmidt (CVP) fest.

Schmidt fordert vor dem Hintergrund des Falles Rappaz, dass der Bundesrat bundesrechtliche Bestimmungen vorschlägt, welche Massnahmen bei einem Hungerstreik inhaftierter Personen zu ergreifen sind und wann eine Zwangsernährung anzuordnen ist. Der Vorstoss wurde von 102 Nationalrätinnen und Nationalräten mitunterzeichnet.

Schmidt begründet die Forderung nach einer klaren gesetzlichen Regelung insbesondere damit, dass die von der Walliser Kantonsregierung angeordnete Zwangsernährung von Bernard Rappaz wegen der Weigerung der Ärzte nicht vollzogen werden kann.

Interessenabwägung immer notwendig

Nach Ansicht des Bundesrats kann eine generell abstrakte Regelung nicht alle Fragen lösen, die sich im Zusammenhang mit einem Hungerstreik stellen. In jedem einzelnen Fall müsse eine Interessenabwägung vorgenommen werden.

Bei der Güterabwägung berücksichtigt werden müssen nach Ansicht des Bundesrats das öffentliche Interesse am Vollzug der Strafe, die Verpflichtung des Staates zum Schutz des Lebens sowie das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit, das Recht auf Selbstbestimmung sowie das Verbot der Folter und jeder anderen Art grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung.

Widmer-Schlumpf: Bereits von den Kantonen geregelt

Der Bundesrat weist auch darauf hin, dass sich die Kantonsregierungen in Gesprächen mit der früheren Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf gegen eine Bundesregelung ausgesprochen hätten. Der Straf- und Massnahmenvollzug werde von den Kantonen geregelt. Diese hätten teilweise bereits Regeln für die Zwangsernährung im Freiheitsentzug erlassen.

Bernard Rappaz wurde wegen schweren Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz und weiterer Delikte zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und acht Monaten verurteilt. Er trat den Strafvollzug am 20. März 2010 an. Aus Protest begann er umgehend mit einem Hungerstreik, den er in der Folge zwei Mal unterbrach.

bert (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=466389

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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