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Und einee Minderheit der Bündner Käser erfüllt die AOC-Kriterien.

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Donnerstag, 14. Oktober 2010 / 18:59:46

Bündner Käsereien wetzen juristische Klingen

Chur - Der Streit unter den Bündner Käseproduzenten spitzt sich zu. Ein Teil der Käser will die Bezeichnung «Bündner Bergkäse» als AOC-Marke schützen lassen. Die Mehrheit der Käsereien erfüllt aber die AOC-Kriterien nicht und rüstet zum Zug vors Gericht.

Die Sortenorganisation Bündner Bergkäse hatte im Juli beim Bundesamt für Landwirtschaft ein Gesuch eingereicht, um die Marke «Bündner Bergkäse» mit dem Ursprungszertifikat AOC zu schützen. Dagegen haben am Mittwoch 14 Käsereien fristgerecht Einsprache eingereicht, wie sie am Donnerstag in Chur vor den Medien sagten.

Sie würden von der Bezeichnung AOC ausgeschlossen, da die von ihnen verarbeitete Milch von Kühen stammt, die auch Silofutter zu fressen kriegen, so die AOC-Gegner. Die Käser fürchten um ihre Produkte.

Bekannte Marken wie «Davoser Bergkäse», «Savogniner Bergkäse» und selbst der «Bündner Bergkäse viertelfett» müssten aus den Regalen verschwinden. Die etablierten Produktenamen würden wegen Verwechslungsgefahr mit dem «Bündner Bergkäse AOC» durch Bundesvorschriften verboten.

Bündner Steinbock verboten auf Bündner Käse

Auch die Verwendung des Bündner Wappens und des Bündner Steinbocks in der Werbung und auf den Verpackungen wäre nicht mehr erlaubt. «Wir dürften nicht einmal mehr draufschreiben, dass der Käse in Graubünden hergestellt wird», erklärte der Savogniner Käser Peter Odermatt, ein Grosser auf dem Markt.

Hauptargument der in der Interessensgemeinschaft (IG) «Bündner Bergkäse ohne AOC» organisierten AOC-Gegner ist ihre zahlenmässige Überlegenheit. Die Sortenorganisation zählt nur halb so viele Mitglieder wie die IG der Gegner, und ihre Produktion von rund 500 Tonnen AOC-konformem Käse im Jahr ist ebenfalls nur halb so gross.

Um ein AOC beim Bundesamt eintragen lassen zu können, brauche es aber eine repräsentative Gruppierung, so die IG. Dennoch rechnen die AOC-Gegner nicht mit einem Erfolg ihrer Einsprache. Die Erfahrung zeige, dass das Bundesamt für Landwirtschaft Einsprachen zurückhaltend behandle und die meisten ablehne.

Der nächste Schritt wäre dann eine Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht. Die AOC-Gegner habe dafür laut Odermatt bereits eine sechsstellige Summe beiseite gelegt.

bert (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=460257

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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