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Rechtspopulist Geert Wilders.

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Dienstag, 12. Oktober 2010 / 18:12:05

Staatsanwälte: Wilders hat Muslime nicht beleidigt

Amsterdam - Im Prozess gegen den niederländischen Rechtspopulisten Geert Wilders hat die Staatsanwaltschaft Freispruch vom Vorwurf der Beleidigung der Muslime gefordert.

Umstrittene Äusserungen von Wilders hätten sich auf den Islam und den Koran bezogen, seien aber nicht direkt gegen muslimische Menschen als Gruppe gerichtet gewesen, erklärten die Anklagevertretung am Dienstag vor dem Amtsgericht in Amsterdam.

Mögliche Strafforderungen zu anderen Anklagepunkten will die Staatsanwaltschaft am Freitag bekanntgeben. Dazu gehören die schwerer wiegenden Vorwürfe der Diskriminierung und der Aufstachelung zum Hass gegen den Islam.

«Das wird dann komplizierter», sagte Wilders' Rechtsanwalt Bram Moszkowicz. Er würdigte die Entscheidung der Gegenseite, seinen Mandaten nicht länger wegen Beleidigung verfolgen zu wollen. Die Begründung dafür sei «juristisch solide».

Tatbestand nicht erfüllt

Die Staatsanwälte Birgit van Roessel und Paul Vellemann verwiesen darauf, dass der Anklagepunkt der Beleidigung sich auf einen durch Wilders vorgenommenen Vergleich zwischen dem Heiligen Buch der Muslime und Hitlers «Mein Kampf» sowie auf seine Forderung stützte, den Koran als «faschistisches Buch» zu verbieten.

Solche Äusserungen sowie entsprechende Passagen in Wilders' Anti-Islam-Video «Fitna» könnten zwar einzelne Muslime verletzt haben. Sie erfüllten aber nicht den strafbaren Tatbestand der Beleidigung einer bestimmten Bevölkerungsgruppe.

Zuvor hatte die Anklagevertretung bereits erklärt, sie halte Forderungen gegen Wilders auf Entschädigung für nicht gerechtfertigt. Sie stellte sich damit gegen die im selben Prozess durch Einzelkläger und Organisationen verlangte «symbolische Wiedergutmachung» durch Zahlung von jeweils einem Euro. Dies sei juristisch nicht vertretbar.

 

fest (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=459960

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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