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Mit einer Beschwerde beim Bundesgericht wollen Open-Source-Anbieter erreichen, dass der 42-Millionen-Auftrag öffentlich ausgeschrieben wird.

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www.informatikauftrag.info, www.streit.info, www.bundes.info, www.ueber.info

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Freitag, 8. Oktober 2010 / 13:12:21

Streit über Informatikauftrag des Bundes

Bern - Die Anbieter von Open-Source-Software tragen den Streit um einen Informatikauftrag über 42 Millionen Franken ans Bundesgericht. Sie wehren sich dagegen, dass das Bundesverwaltungsgericht auf ihre Beschwerde gar nicht erst eingetreten ist.

2009 hatte das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) den Millionenauftrag ohne öffentliche Ausschreibung an Microsoft vergeben. Dieser beinhaltet Lizenzverlängerungen sowie Wartung und Support für die Microsoft-Informatik von rund 40'000 Bundesangestellten.

Die Richter in Bern waren der Meinung, dass die Open-Source-Anbieter für den Auftrag gar nicht in Frage kommen. Ihr Angebot sei nicht mit jenem von Microsoft austauschbar, sondern stelle eine Alternative dar. Das Bundesverwaltungsgericht kam darum zum Schluss, dass die Open-Source-Anbieter von der Vergabe nicht betroffen und damit auch nicht zur Beschwerde berechtigt seien.

Rechtsschutz ausgehebelt

Dieses Urteil fechten 11 Anbieter von Open-Source-Informatik nun beim Bundesgericht an, wie deren Anwalt Matthias Hauser auf Anfrage der SDA eine Mitteilung des Vereins Swiss Open Systems User Group vom Freitag bestätigte. «Problematisch ist, dass das Bundesverwaltungsgericht gar nicht geprüft hat, ob für die Aufgabe tatsächlich nur ein Anbieter zur Verfügung steht», sagte er.

Das Gericht habe die Frage der Vergabe aber schon auf der Ebene der Beschwerdeberechtigung «abgewürgt». Wenn die Beschwerdeberechtigung von Anbietern alternativer Software in solchen Fällen verneint werde, werde der Rechtsschutz im Vergaberecht ausgehebelt, kritisiert Hauser.

Mit der Beschwerde wollen die Open-Source-Anbieter letztlich erreichen, dass der 42-Millionen-Auftrag öffentlich ausgeschrieben wird. Wer die Ausschreibung gewinne, sei eine andere Frage, betonte Hauser.

Auswirkungen auf andere Bereiche

Würde die Beschwerde vom Bundesgericht gutgeheissen, wäre dies auch kein Präjudiz für Open-Source. Hauser ist jedoch überzeugt, dass ein solcher Entscheid auch Auswirkungen auf andere Bereiche hätte, in welchen bei der Vergabe aufgrund besonderer Anforderungen nur ein Anbieter zugelassen wird.

Der Streit zieht sich nun schon über mehrere Jahre hin. Das Verfahren war mehrfach sistiert worden, weil die Streitparteien eine Verhandlungslösung gesucht hatten, was aber scheiterte.

Der Bund hatte 2007 in einer öffentlichen Ausschreibung 10'500 PCs und 17'500 Notebooks mit dem vorinstalliertem Betriebssystem von Microsoft beschafft.

asu (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=459292

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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