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Das Bundesverwaltungsgericht in Bern ging auf den Rekurs nicht ein.

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Dienstag, 6. Juli 2010 / 11:58:49

Erfolglose Beschwerde von Open-Source-Anbietern

Bern - Open-Source-Anbieter sind mit ihrer Beschwerde gegen die Vergabe eines Informatikauftrags des Bundes an Microsoft erfolglos geblieben. Das Bundesverwaltungsgericht ist auf die Rekurse gar nicht erst eingetreten.

Im Streit geht es um einen 3-Jahres-Auftrag über 42 Millionen Franken, der 2009 vom Bundesamt für Bauten und Logistik ohne öffentliche Ausschreibung an Microsoft vergeben worden war. Der Auftrag beinhaltet Lizenzverlängerungen sowie Wartung und Support für die Informatik von rund 40'000 Bundesangestellten.

Weiterzug ans Bundesgericht offen

18 Anbieter von Open-Source-Software fochten den Vergabeentscheid beim Bundesverwaltungsgericht an. Sie bemängelten, dass keine öffentliche Ausschreibung erfolgte. Das Gericht hat an seiner Sitzung vom Dienstag nun mit vier zu einer Stimme entschieden, auf die Beschwerde nicht einzutreten.

Ob die Open-Source-Anbieter ans Bundesgericht gelangen werden, steht laut ihrem Anwalt noch nicht fest. Ihren Entscheid haben die Richter in Bern damit begründet, dass die Open-Source-Anbieter für den Auftrag gar nicht als potentielle Anbieter in Frage kommen und damit von der Vergabe auch nicht betroffen sind.

Auf Strategiewechsel abgezielt

Gegenstand der Vergabe sei die effiziente und vernünftige Weiternutzung der bestehenden Informatik des Bundes. Diese basiere seit 1990 auf einer Microsoft-Umgebung. Das Angebot der Beschwerdeführer sei mit dieser nicht austauschbar, sondern stelle eine eigentliche Alternative dazu dar.

Insofern würden die Open-Source-Anbieter auf einen Strategiewechsel bei der Bundesinformatik abzielen. Der unterlegene Richter hatte für ein Eintreten auf die Beschwerde mit dem Argument plädiert, dass sowohl Open-Source-Anbieter als auch Microsoft im relevanten Softwaremarkt tätig seien.

Verwendung von MS-Produkten zementiert

Mit dem Vergabeentscheid werde die bestehende Microsoft-Lösung nicht nur unterhalten, sondern die Verwendung von Microsoft-Produkten zementiert. Die Vergabe schränke den Softwaremarkt radikal auf einen einzigen Anbieter ein. Der Rechtsschutz dürfe bei der Softwarebeschaffung nicht ausgeschlossen werden.

 

fkl (Quelle: sda)

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