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In Frankreich tragen höchstens zweitausend Frauen einen Schleier wie die Burka oder den Nikab.

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Dienstag, 13. Juli 2010 / 17:29:38

Burka-Verbot in Frankreich nimmt erste Hürde

Paris - In Frankreich wird das Tragen von Ganzkörperschleiern wie der Burka für muslimische Frauen aller Wahrscheinlichkeit nach verboten. Einen entsprechenden Beschluss fasste die französische Nationalversammlung am Dienstag mit grosser Mehrheit in Paris.

Die Zustimmung des Senats im September gilt als Formsachen. Das Gesetz soll im kommenden Jahr in Kraft treten.

Die Gesetzesvorlage der konservativen Regierung verbietet generell die Vermummung in der Öffentlichkeit und nicht nur von muslimischen Frauen getragene Schleier wie die Burka oder den Nikab. Wer gegen das Vermummungsverbot verstösst, soll künftig 150 Euro Strafe zahlen müssen. Alternativ oder zusätzlich kann die Teilnahme an staatsbürgerlichem Unterricht angeordnet werden.

Ausnahmen

Ausgenommen von dem Verbot sind unter anderem Motorradhelme, Gesichtsmasken von Polizeibeamten und Verkleidungen im Karneval. Männern, die ihre Frauen zum Tragen von Schleiern zwingen, droht ein Jahr Haft und eine Geldstrafe von 30'000 Euro.

«Das Gesicht zu verstecken, eine Teilhabe an der Gesellschaft zu verweigern, das ist der Grundstein für Gruppenbildung», hatte kürzlich Justizministerin Michèle Alliot-Marie das Gesetz verteidigt.

Stimmenthaltung der Sozialisten

Die oppositionellen Sozialisten enthielten sich mehrheitlich bei der Abstimmung. Sie hatten ein generelles Verbot der Vollverschleierung nicht nur in öffentlichen Einrichtungen, sondern auch auf der Strasse als überzogen kritisiert. Auch einzelne konservative Abgeordnete enthielten sich bei der Abstimmung, die mit 335 Ja-Stimmen und nur einer Gegenstimme eindeutig ausging.

Anfang Mai hatte das französische Parlament in einer Resolution bereits das Tragen solcher Schleier als Verstoss «gegen die Werte der Republik» bezeichnet. Auch im September im Senat gilt eine Mehrheit als sicher; zudem soll noch der Verfassungsrat dazu Stellung beziehen.

Nach der endgültigen Verabschiedung des Gesetzes soll es eine sechsmonatige Übergangszeit ohne Strafen und mit einer Informationskampagne für muslimische Frauen geben.

 

fest (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=447423

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