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Eveline Widmer Schlumpf hat keine Datensperre verhängt. (Archivbild)

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Freitag, 2. Juli 2010 / 00:10:35

«Fichenaffäre»: Keine Sofortmassnahmen

Bern - Der Inlandnachrichtendienst kann Daten über «staatsschutzrelevante» Personen weiterhin «blind» sammeln. Die GPDel-Kritik bewirkt keine provisorische Datensperre. Der Bundesrat hat bis Ende Oktober Zeit für Antworten. Und das Parlament befasst sich erst im Herbst mit dem Thema.

Sofortmassnahmen gibt es nach der Veröffentlichung des Berichts der Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) über Missstände beim Schweizer Staatsschutz keine.

Brigitte Hauser-Süess, Sprecherin von Eveline Widmer-Schlumpf, verneinte am Tag danach die Frage, ob etwa die Justizministerin über Nacht eine Datensperre verhängt habe.

«Der Bundesrat wird den Bericht der GPDel nun zuerst analysieren», sagte Hauser-Süess am Donnerstag. Bis Ende Oktober werde er, wie verlangt, darauf antworten.

Auch der frühere Justizminister Christoph Blocher schwieg trotz happiger Vorwürfe an die Adresse des Justizdepartements auch am Donnerstag. Der alt Bundesrat äussere sich nicht zu dem Thema, liess er der Nachrichtenagentur SDA durch seine Sekretärin mitteilen.

Verordnung angekündigt

Bewegung in die Sache dürfte erst im Herbst kommen. Dann soll die von Bundesrätin Widmer-Schlumpf am Mittwoch erwähnte Revision der Verordnung über den Nachrichtendienst durch das Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) nämlich in Kraft treten. Dies sagte am Donnerstag VBS-Sprecher Sebastian Hueber auf Anfrage.

Laut der Justizministerin bringt sie unter anderem Verbesserungen bei den Staatsschutzaktivitäten der Kantone. Das Auskunftsrecht werde zudem geändert: Wer wissen will, ob der Nachrichtendienst über ihn Daten sammelt, habe künftig das Recht, das zu erfahren. Und die Kontrollabläufe würden verbessert.

«Grosser Lauschangriff» erneut im Parlament

Ebenfalls für den Herbst vorgesehen sei die zweite bundesrätliche Botschaft für die Teilrevision des Bundesgesetzes über Massnahmen der inneren Sicherheit (BWIS), sagte Hueber. Der Bundesrat muss beim «grossen Lauschangriff» nochmals über die Bücher, weil das Parlament in der ersten Beratung seine Vorschläge zurückwies.

bert (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=446044

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