![](/img/article/219195-Hochzeit-Brautpaar.jpg) ![](/img/1pix_transparent.gif) Ausländer müssen künftig vor der Heirat beweisen, dass sie legal in der Schweiz leben.
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Freitag, 4. Juni 2010 / 14:03:22
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Kein legaler Aufenthaltsstatus durch Heirat
Bern - Wer sich illegal in der Schweiz aufhält, soll seinen Aufenthalt nicht mehr nachträglich durch eine Heirat legitimieren können. Ausländische Brautleute müssen künftig nachweisen, dass sie sich rechtmässig in der Schweiz aufhalten.
Der Bundesrat hat beschlossen, die rechtlichen Grundlagen für die Unterbindung von Ehen bei rechtswidrigem Aufenthalt auf den 1. Januar 2011 in Kraft zu setzen. Die Zivilstandsämter erhalten mit dem Erlass Zugriff auf das Zentrale Migrationsinformationssystem.
Die neuen Regelungen gelten auch für gleichgeschlechtliche Paare, die ihre Partnerschaft eintragen lassen wollen. Die Änderung des Zivilgesetzbuches geht auf eine parlamentarische Initiative von SVP-Präsident Toni Brunner zurück. Das Parlament hiess die Revision Mitte letzten Jahres gut.
fkl (Quelle: sda)
http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=442764
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