Montag, 25. Mai 2009 / 20:56:45
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Auch Ständerat will Heiratsverbot für «Illegale»
Bern - Künftig soll in der Schweiz nur noch heiraten dürfen, wer hier ein Bleiberecht hat. Um Scheinehen von Ausländern zu bekämpfen, hat der Ständerat mit 27 zu 12 Stimmen eine vom Nationalrat vorgeschlagene Gesetzesänderung angenommen.
Auf Initiative von Toni Brunner (SVP/SG) hatte die grosse Kammer eine Änderung des Zivilgesetzbuchs beschlossen: Neu soll der Nachweis des rechtmässigen Aufenthalts Voraussetzung für eine Eheschliessung sein, damit nicht abgewiesene Asylbewerber oder andere illegal Anwesende mit einer Scheinheirat ein Bleiberecht erschleichen können.
Auch im Zweitrat gelang es einer linken Minderheit der Staatspolitischen Kommission (SPK) nicht, diese Gesetzesverschärfung zu verhindern.
Ausländer unter Generalverdacht
Mit einem Nichteintretensantrag warnte Liliane Maury Pasquier (SP/GE) vergeblich davor, das in der Verfassung und in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verbriefte Grundrecht auf Ehe zu verletzen.
Die Vorlage stelle eine ganze Gruppe von Ausländern unter Generalverdacht, sei menschenfeindlich und diskriminierend, sagte Maury Pasquier - unterstützt von Anita Fetz (SP/BS) und Dick Marty (FDP/TI). Im Übrigen könnten die Zivilstandsämter seit Anfang 2008 Trauungen bei Verdacht auf Scheinehe durchaus verweigern. Auch Strafandrohungen gegen Scheinehen gebe es bereits.
«Grundrecht auf Ehe bleibt gewahrt»
Nach Ansicht des Ständerates bleibt das Grundrecht auf Ehe gewahrt, weil bei der Umsetzung der neuen Gesetzesnorm im Einzelfall auch der Verfassungsgrundsatz der Verhältnismässigkeit beachtet werden muss. Ziel der Gesetzesänderung sei es, im Kampf gegen Scheinehen die Unsicherheit und die uneinheitliche Praxis der Zivilstandsbehörden zu beseitigen.
Auch Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf stellte sich hinter die Vorlage. Die grosse Mehrheit der Kantone begrüsse diese Gesetzesänderung ausdrücklich, sagte sie.
tri (Quelle: sda)
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