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Die Schweiz verpflichtet sich, in 4450 Fällen von UBS-Kunden Amtshilfe zu leisten.

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www.ubs-abkommen.info, www.mit.info, www.den.info, www.usa.info

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Donnerstag, 27. Mai 2010 / 19:59:00

Ja zu UBS-Abkommen mit den USA

Bern - Die Aussenpolitische Kommission des Ständerats (APK) empfiehlt ihrem Rat mit 9 zu 4 Stimmen, dem Amtshilfeabkommen mit den USA zuzustimmen. Gleichzeitig sprach sich die APK mit 8 zu 5 Stimmen dagegen aus, den Vertrag dem Volk vorzulegen.

Ebenfalls mit 8 zu 5 Stimmen lehnte es die Kommission ab, dem Abkommen die Rückwirkung abzusprechen, wie APK-Präsident Eugen David (CVP/SG) vor den Medien ausführte. Bei beiden Fragen gehe es letztlich darum zu entscheiden, ob dem Abkommen eine gesetzliche Bedeutung zukomme oder nicht.

Während der Bundesrat klar davon ausgehe, dass das Amtshilfeabkommen keinen Gesetzesstatus habe und somit auch nicht dem Referendum unterstellt werden müsse, vertrete das Bundesverwaltungsgericht die Ansicht, dass das Abkommen erst durch die Verabschiedung im Parlament Rechtskraft entfalte.

«Absoluter Einzelfall»

Die Kommission habe sich nach langer und intensiver Diskussion der Sicht des Bundesrats angeschlossen. Dies nicht zuletzt, weil Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf versichert habe, dass das Abkommen keinen präjudizierenden Charakter habe. Sie habe deutlich gemacht, dass das UBS-Abkommen ein absoluter Einzelfall sei.

In dem Abkommen, das am nächsten Donnerstag im Ständerat traktandiert ist, verpflichtete sich die Schweiz in 4450 Fällen von US-Kunden der Grossbank UBS nicht nur bei Steuerbetrug, sondern auch bei schwerer Steuerhinterziehung Amtshilfe zu leisten.

Keine Boni-Besteuerung

Nichts wissen wollte die APK von einer Verknüpfung des Abkommens mit einer Forderung der Linken nach einer Boni-Besteuerung. Die Kommission habe einen Antrag mit 8 gegen 3 Stimmen abgelehnt, Vergütungen von mehr als 3 Millionen Franken nur noch in Form von Gewinnausschüttungen zu erlauben.

Einstimmig befürwortete die APK dagegen eine Motion, mit der sie die SVP ins Boot holen will. Laut David verlangt der Vorstoss, dass solche Verträge vor der Inkraftsetzung den Aussenpolitischen Kommissionen vorgelegt werden.

David ortet den Hauptgrund für die Zustimmung der APK in der Angst, dass bei einer Ablehnung des Abkommens die USA Massnahmen gegen die Schweizer Wirtschaft treffen könnte. Diese Drohungen seien zwar «unbestimmt» und nie offiziell geäussert worden. Die APK nehme sie aber ernst.

ht (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=441882

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