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Bei einer zügigen Beratung durch das Parlament könnten die Gesetzesänderungen 2012 in Kraft treten, schreibt der Bundesrat. (Archivbild)

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Mittwoch, 12. Mai 2010 / 13:03:58

Bundesrat: UBS-Problem wurde zu wenig beachtet

Bern - Der Bundesrat übt im Zusammenhang mit der Finanzkrise Kritik an der Bankenaufsicht in der Schweiz. Einen Anlass für Gesetzesänderungen sieht er dabei aber nicht. Als Hauptgrund für die Finanzkrise betrachtet die Regierung nämlich die damals ungenügende Regulierung der Finanzmärkte.

Der Mangel an internationalen Regeln hätte keine «noch so umfassende und effiziente Aufsicht zu korrigieren vermocht», schreibt der Bundesrat in einem zuhanden des Parlaments verabschiedeten Bericht. Eine Stabilisierung des Finanzsystems sei deshalb allein durch eine verbesserte Aufsicht nicht zu erreichen.

Entscheidend seien vielmehr Korrekturen in der Regulierung. Wie der Bundesrat in den letzten Wochen wiederholt erklärte, ortet er Handlungsbedarf insbesondere bei den Eigenkapital - und Liquiditätsvorschriften, die er verschärfen will. Lösungen braucht es nach Ansicht der Regierung auch für die Boni-Frage sowie die «Too big to Fail»-Problematik.

EBK muss Kritik einstecken

Dennoch muss die Vorgängerorganisation der heutigen Finanzmarktaufsichtsbehörde FINMA - die Eidg. Bankenkommission (EBK) - vom Bundesrat Kritik einstecken. Zwar habe die EBK im Vorfeld bei der UBS verschiedene Probleme erkannt. Sie habe aber mit zu wenig Nachdruck auf die Problem-Behebung gedrängt.

Die EBK habe sich zu stark auf die Einschätzungen der UBS verlassen. Sie habe sich zu schnell mit den Aussagen der UBS-Verantwortlichen - insbesondere in Fragen der Risikokontrolle - zufrieden gegeben.

Der Informationsaustausch zwischen der Abteilung Grossbankenaufsicht der EBK und den Grossbanken sei nicht systematisch gewesen. Zudem hätten die EBK-Experten die unterschiedlichen Strategien von UBS und CS im US-Hypothekenmarkt zu wenig verglichen.

EBK nicht auf unzulässige Weise beinflusst

Dieses Verhalten der EBK sei aber nicht auf eine Abhängigkeit der EBK von der UBS zurückzuführen, heisst es in dem Bericht über das Verhalten der Finanzmarktaufsicht während der Finanzkrise. Die EBK sei von der Grossbank weder im Vorfeld noch während der Krise in unzulässiger Weise beeinflusst worden.

Insbesondere habe die EBK für ihren Präsidenten Eugen Haltiner - der früher einmal der UBS-Geschäftsleitung angehört hatte - sinnvolle Ausstandsregeln geschaffen. Haltiner habe diese Regeln eingehalten.

zel (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=439975

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