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Eveline Widmer-Schlumpf und Doris Leuthard äussern sich zur Regierungsreform.

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Donnerstag, 25. März 2010 / 14:55:16

Bundespräsident soll zwei Jahre im Amt bleiben

Bern - Die Schweizer Regierung soll gegen innen und aussen gestärkt werden. Dazu will der Bundesrat die Amtsdauer des Bundespräsidenten oder der Bundespräsidentin auf zwei Jahre verlängern und mit zusätzlichen Staatssekretären für Entlastung sorgen. Viele Fragen bleiben offen.

Die Zeit sei reif für eine Regierungsreform, sagte Bundespräsidentin Doris Leuthard vor den Medien in Bern. Der Bundesrat leide unter der gegenwärtigen Situation: Die Regierung müsse sich zu stark um das Tagesgeschäft der Departemente kümmern.

Für die strategische Führung des Landes und zur Bewältigung von ausserordentlichen Situationen bleibe zu wenig Zeit. «Wir können mit den heutigen Strukturen den gestiegenen Ansprüchen nicht mehr gerecht werden», sagte sie.

Am Mittwoch hat der Bundesrat nun an einer Klausur gewisse Eckpfeiler beschlossen, an denen sich die seit mehreren Jahren hängige Regierungsreform orientieren soll. Bis zur Verabschiedung einer Zusatzbotschaft diesen Sommer bleiben aber noch einige Fragen zu klären.

«Ein Gleicher unter Gleichberechtigten»

Klar ist für den Bundesrat, dass der Bundespräsident gestärkt werden soll. Dank einer zweijährigen Amtszeit soll er in die Aussenbeziehungen auf höchster Führungsebene mehr Kontinuität bringen und vermehrt persönliche Beziehungen zu Amtskollegen pflegen.

Zu viel Macht soll er aber nicht erhalten. Er soll «primus inter pares» bleiben (ein Gleicher unter Gleichberechtigten), wie Leuthard deutlich machte.

Deshalb soll auch kein Präsidialdepartement geschaffen werden und die Amtszeit zwei und nicht vier Jahre dauern. Der Bundesrat findet, dass der Bundespräsident weiterhin einem Departement vorstehen soll. Ansonsten verliere der Amtsinhaber den «Bodenkontakt».

«Ein 4-jähriges Präsidium ist nicht kompatibel mit dem Konkordanzsystem», sagte Leuthard. Wolle man 4 Jahre Amtsdauer, brauche es einen grundlegenden Systemwechsel, was nicht mehrheitsfähig sei.

Wahl durch den Bundesrat?

Offen ist, wer den Präsidenten oder die Präsidentin wählen soll. Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf soll bis im Sommer unter anderem prüfen, ob künftig der Bundesrat selber das Präsidium ernennen soll.

Nichts wissen will der Bundesrat von einer Vergrösserung des Gremiums auf neun Mitglieder.

bert (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=433604

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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