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Der Anwalt eines der Opfer plauderte Details über Mike B. aus - nun schweigt der Hauptangeklagte.

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Dienstag, 9. März 2010 / 11:02:20

Schlägerprozess: Pannen und die Frage nach der Höchststrafe

Opfer-Anwalt Wolf Dietrich Kohler hat Details von Mike B.'s Auftritt vor Gericht ausgeplaudert - nun verweigert der Schläger die Aussagen. Mit Recht.

Am Landesgericht München ist es zu einer Panne gekommen. Nachdem der Anwalt des schwerverletzten Geschäftsmannes Wolfgang O. über die Verhandlung und über die Aussagen von Mike B. gegenüber den Medien plauderte, verweigert nun der Hauptangeklagte die Aussage zur eigentlichen Tat. Die Aussagenverweigerung begründet Mike B. demnach mit dem «Geheimnisverrat» des Anwalts Wolf Dietrich Kohler.

Dies, weil die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden soll. Nun werden mehr Zeugen gesucht, die die bisher gewonnen Angaben bestätigen oder widerlegen können. Das wird den Prozess in die Länge ziehen.

Vier Polizisten befragt

Am zweiten von sieben geplanten Verhandlungstagen befragte die 1. Jugendkammer des Landgerichts München I vier Polizisten als Zeugen. Darunter war auch ein Schweizer Polizist, wie Gerichts-Sprecherin Margarete Nötzel vor den Medien sagte.

Am Nachmittag wurden drei von fünf Opfern als Zeugen befragt, am Mittwoch treten voraussichtlich die zwei weiteren Opfer in den Zeugenstand. Am Donnerstag werden Mitschüler der drei Angeklagten befragt. Die Eltern der Teenager wohnen der Verhandlung bei. Sie werden gemäss Nötzel am 29. März befragt.

Die Angeklagten wurden wie bereits am Montag auf einem geheimen Weg in Handschellen in den Gerichtssaal geführt, wie die Gerichts-Sprecherin auf eine Journalistenfrage antwortete. Die Verhandlung findet unter striktem Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung

Die damals 16-Jährigen hatten am 30. Juni 2009 im Zentrum der bayrischen Metropole auf der Abschlussreise ihrer Klasse der Weiterbildungs- und Berufswahlschule Küsnacht ZH wahllos fünf Passanten, darunter einen Behinderten, zusammengeschlagen und zum Teil schwer verletzt. Sie wurden noch am gleichen Abend festgenommen.

Die Münchner Staatsanwaltschaft klagte die drei Teenager an wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung. Werden sie von den drei Berufsrichtern und zwei Schöffen (Laienrichter) schuldig gesprochen, droht ihnen eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. In der Schweiz kämen die Jugendlichen mit maximal vier Jahren davon.

 

 


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tri/sda (Quelle: news.ch mit Agenturen)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=431290

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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