Montag, 8. März 2010 / 11:47:35
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Ein Schläger redet - die zwei anderen schweigen
München/Zürich - Im Prozess gegen die drei Schweizer Jugendlichen, die im Juni 2009 in München wahllos fünf Passanten zusammengeschlagen haben, hat sich nur der mutmassliche Haupttäter zum Reden entschlossen. Die beiden anderen verweigerten die Aussage.
Die mehrtägige Verhandlung vor der 1. Jugendkammer des Landgerichts München I findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Das Medieninteresse ist gross; mehrere Dutzend Journalisten scharten sich am ersten Prozesstag vor dem Gerichtssaal.
Zu Beginn der Verhandlung beantragten die Verteidiger, das Verfahren aufzuheben: Das Landgericht München sei nicht zuständig, weil die Teenager in der Schweiz wohnten. Das Gericht lehnte den Antrag umgehend als unbegründet ab.
Aussagen verweigert
Der Rechtsanwalt eines der Opfer sagte in einer Verhandlungspause, der mutmassliche Haupttäter habe Angaben gemacht zu seiner Person und zu einem Gutachten über ihn. Die beiden anderen Angeklagten hätten ihre Aussage bisher verweigert.
Die Sprecherin des Landgerichts München sagte an einer Medienkonferenz, die Stimmung im Gerichtssaal am ersten von sieben Verhandlungstagen sei «ruhig, sachlich und unaufgeregt» gewesen. Die Eltern der drei heute 17-jährigen Angeklagten waren im Gerichtssaal.
Gerade mal 16 Jahre alt
Insgesamt werden vom Gericht 38 Zeugen (Polizisten, Lehrer, Klassenkameraden, Augenzeugen und drei Sachverständige befragt.
Der Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte vor Verhandlungsbeginn, der Fall sei insofern aussergewöhnlich, als die mutmasslichen Schläger zum Zeitpunkt der Tat im Juni 2090 gerade mal 16 Jahre alt waren.
Die drei Schüler der Weiterbildungs- und Berufswahlschule Küsnacht ZH weilten damals im Rahmen einer Klassenreise in der bayrischen Metropole. Am Tatabend fielen sie in der Münchner Innenstadt wahllos über fünf Passanten her, schlugen auf sie ein und traten mit den Füssen nach ihnen. Die Opfer zogen sich zum Teil schwere Verletzungen zu.
Die Staatsanwaltschaft klagte die drei Teenager des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung an. Werden die Jugendlichen schuldig gesprochen, droht ihnen eine maximale Freiheitsstrafe von zehn Jahren.
tri (Quelle: sda)
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