News - powered by news.ch


Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass die SBB auch von Graufahrern den vollen Zuschlag verlangen darf.

Abbildung vergrössern

 
www.bundesgericht.info, www.entscheidet.info, www.graufahrer.info, www.zuschlaege.info

.swiss und .ch Domains - Jetzt registrieren!

Möchten Sie zu diesen Themen eine eigene Internet Präsenz aufbauen? Registrieren Sie jetzt komfortabel attraktive Domainnamen!




 
Shopping - Geschenktipps und weiteres

South Park Diana

 South Park
 Diana



Mittwoch, 27. Januar 2010 / 12:58:35

Bundesgericht entscheidet über Zuschläge für Graufahrer

Bern - Das Bundesgericht muss im Streit zwischen der SBB und dem Bundesamt für Verkehr (BAV) um die Zuschläge für Grau- und Schwarzfahrer entscheiden: Weil das BAV ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht akzeptiert, gelangt auch die SBB an die Richter in Lausanne.

Das BAV ziehe das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Dezember weiter, weil es insbesondere Klärung bezüglich der Aufsichtspflicht wolle, bestätigte die SBB auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA.

Ausgangspunkt des Streits zwischen SBB und BAV war die Beschwerde eines Mannes, der von der SBB eine Busse über 80 Franken (dies entspricht dem Schwarzfahrerzuschlag) erhalten hatte. Er war mit einem Billett der 2. Klasse in der 1. Klasse gefahren. Er machte beim BAV geltend, er habe nicht den vollen Schwarzfahrerzuschlag zu bezahlen, da er ja ein Billett bezahlt habe.

BAV gab Mann Recht

Das BAV gab dem Mann Recht und rügte ausserdem die Praxis der SBB, von Grau- und Schwarzfahrern nur den Zuschlag zu fordern, auf die nachträgliche Bezahlung des Fahrpreises aber zu verzichten. Dies verletze den Gerechtigkeitsgedanken.

Die SBB gelangte daraufhin gegen die Verfügung des Bundesamtes ans Bundesverwaltungsgericht. Dieses gab den Bundesbahnen im Dezember insofern Recht, dass das BAV mit seinem Entscheid zugunsten des Mannes in ungerechtfertigtem Masse in ein bestehendes privatrechtliches Rechtsverhältnis eingegriffen habe.

Voller Zuschlag

Allerdings entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass die SBB auch von Graufahrern den vollen Zuschlag verlangen darf, den Reisende ganz ohne Fahrschein bezahlen müssen. Dem BAV kam das Gericht entgegen, indem es von der SBB verlangte, künftig zusätzlich zum Zuschlag auch noch die ausstehenden Fahrkosten zu erheben.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts habe grundsätzlich Rechtssicherheit erbracht bezüglich des Schwarzfahrerzuschlags. Deshalb habe die SBB den Entscheid eigentlich akzeptieren wollen, hiess es weiter. Weil das BAV nun aber ans Bundesgericht gelange, habe man aus verfahrensrechtlichen Gründen keine andere Wahl, als das Urteil ebenfalls weiterzuziehen.

tri (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=425528

In Verbindung stehende Artikel:


Neue Bussen-Politik im öffentlichen Verkehr
Dienstag, 24. Mai 2011 / 15:09:40
[ weiter ]
Schwarzfahrer können nicht strafrechtlich verfolgt werden
Montag, 21. Februar 2011 / 12:40:00
[ weiter ]
Ungleiche Strafen für Grau- und Schwarzfahrer
Mittwoch, 8. September 2010 / 13:17:41
[ weiter ]
SBB-Schienennetz kostet 60 Prozent mehr
Freitag, 19. Februar 2010 / 12:03:34
[ weiter ]
SBB erhöht Billettpreise - Halbtax 20 Prozent teurer
Donnerstag, 14. Januar 2010 / 14:07:04
[ weiter ]
Bussenstreit: Graufahrer sind Schwarzfahrer
Mittwoch, 23. Dezember 2009 / 12:27:01
[ weiter ]
 


 
 
 
 
 

Foto: hpgruesen (Pixabay License)

Publireportage

Mit dem Privatjet durch Europa

Nach Cannes, Nizza, Paris, Amsterdam, Düsseldorf oder London jetten? Von einem zentral in Europa gelegenen Flughafen wie dem von St. Gallen und Altenrhein in der Schweiz ist das überhaupt kein Problem. [ weiter ]