stellenmarkt.ch
Gerichtsschreiberin / Gerichtsschreiber mit der Hauptsprache Deutsch
80%-100% / St. Gallen Sie interessieren sich für öffentliches Recht und haben Freude an der Redaktion von Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts....   » Weiter
Automobilmechatroniker/ -in
Arbeitsbeginn: 01.08.2024 oder nach Vereinbarung Ihre Aufgaben Allgemeine Service- und Reparaturarbeiten an Neu- und Occasionsfahrzeugen Diagnose,...   » Weiter
Trainee Qualitätssicherung (m/ w/ d) 80-100%
<h2 class="headline h3 headline_hasBackground"> Einleitung Du hast dein Studium der Lebensmitteltechnologie erfolgreich abgeschlossen und bist nun...   » Weiter
Legal Counsel Trading 60-100%
Repower ist eines der führenden Energieunternehmen der Schweiz. Als Arbeitgeberin setzt Repower auf Eigeninitiative und Vertrauen, um die Kreativität...   » Weiter
Automobil Mechatroniker, Fachmann, Assistent, Landmaschinenmechaniker Schwere Motorwagen
LKW-Mechaniker , LKW - Assistent Ev. LKW-Monteur oder Landmaschinenmechaniker   Eintritt nach Vereinbarung. Die abwechslungsreiche Tätigkeit...   » Weiter
Internationaler Vertriebsmanager für Spezialgarne (m/ w/ d) 100%
EINFÜHRUNG </ br>Im Auftrag von EMS Chemie AG suchen wir ein Internationaler Vertriebsmanager für Spezialgarne (m/ w/ d) 100% Wir bieten: Ein...   » Weiter
Compliance Officer
Das erwartet dich: Führung und Weiterentwicklung unseres Compliance Management Systems Überwachen von Prozessen zur Einhaltung von gesetzlichen,...   » Weiter
Disponenten Transportleitstelle (w/ m)
80-100% Das erwartet dich Einsatzplanung und Disposition des Fahrpersonals (Lokführer und Kundenbegleiter), sowie der gesamten Fahrzeugflotte des...   » Weiter
» Mehr freie Stellen
Stellenmarkt
Presse
Inland
Wirtschaft
Ausland
Sport
Kultur
Internet
Boulevard
Wetter

Fussball
Formel 1
Radfahren

Telekommunikation
Informatik
Arbeitsmarkt
Immobilien
Reisen

Publireportage
Kultur
Gewerbe
Hotels
Shopping
Freizeit
Verkehr
Bildung
Soziales
Politik
Presse
Impressum
Datenschutzerklärung



Kostuem JASON KOSTÜM - SUPER DELUXE
JASON KOSTÜM - SUPER DELUXE
Fasnacht
Kostüme

 

Fussball-Trikots aus den 60er und 70er Jahren. Kult und Style pur!

BOCA JUNIORS SHIRT
 

schatzsuche.ch
Gratis-Wettbewerb
Flugreise für 2 Personen & 100 Tagespreise zu gewinnen!
Spielspass pur!
schatzsuche.ch Gewinnspiel
 

www.auskunft.ch
Internetsuche:

Kanton SG
Schweiz



News - powered by news.ch


Das Bundesverwaltungsgericht segnet den pauschalen Bussentarif der SBB ab.

Abbildung vergrössern

 
www.bussenstreit.info, www.schwarzfahrer.info, www.graufahrer.info, www.sind.info

.swiss und .ch Domains - Jetzt registrieren!

Möchten Sie zu diesen Themen eine eigene Internet Präsenz aufbauen? Registrieren Sie jetzt komfortabel attraktive Domainnamen!




 
Shopping - Geschenktipps und weiteres

Medusa Taschen Medusa Taschen

 Medusa Taschen
 Medusa Taschen



Mittwoch, 23. Dezember 2009 / 12:27:01

Bussenstreit: Graufahrer sind Schwarzfahrer

Bern - Wer in SBB-Zügen mit Selbstkontrolle mit einem 2.-Klass-Billett in der 1. Klasse erwischt wird, muss laut Bundesverwaltungsgericht den vollen Schwarzfahrerzuschlag zahlen. Neben diesen 80 Franken haben Reisende ohne gültiges Ticket künftig auch noch den Fahrpreis zu entrichten.

Mit seinem Urteil hat das Gericht der SBB in ihrem Streit mit dem Bundesamt für Verkehr (BAV) teilweise Recht gegeben. Die SBB hatte von einem Reisenden, der Anfang 2009 in einer S-Bahn mit Selbstkontrolle mit seinem 2.-Klass-Billet in der ersten Klasse unterwegs war, den Schwarzfahrerzuschlag von 80 Franken verlangt.

Das BAV gab dem Mann auf seine Beschwerde hin Recht. Es kam zum Schluss, dass die SBB von solchen Graufahrern nicht den gleichen Zuschlag verlangen dürfe wie von Reisenden ganz ohne Ticket. In solchen Fällen sei der Zuschlag deshalb individuell nach dem mutmasslichen Einnahmenausfall zu erheben.

Das Bundesverwaltungsgericht hat nun entschieden, dass die SBB von Graufahrern den vollen 80-Franken-Zuschlag verlangen darf. Das Urteil kann noch beim Bundesgericht angefochten werden.

BAV zufrieden

Laut dem Entscheid ist das pauschalisierte Zuschlagssystem der SBB mit dem Rechtsgleichheitsgebot vereinbar. Das Gericht schliesst sich der Ansicht der SBB an, dass eine individuelle Festlegung des Einnahmenausfalls nicht praktikabel wäre.

Das BAV hat sich in einer ersten Reaktion zufrieden gezeigt mit dem Urteil. Dieses habe das Bundesamt in seiner Haltung bestätigt, dass zwischen Grau- und Schwarzfahrern unterschieden werden müsse, teilte es in einem Communiqué mit.

Sobald das Urteil rechtskräftig sei, also nach Ablauf der 30-tägigen Beschwerdefrist, müsse die SBB eine überarbeitete, rechtskonforme sowie kundenfreundliche Regelung für Reisende ohne gültigen Fahrausweis einführen, forderte das BAV in der Mitteilung.

smw (Quelle: sda)

  • Artikel per E-Mail versenden
  • Druckversion anzeigen
  • Newsfeed abonnieren
  • In Verbindung stehende Artikel:


    Schwarzfahren wird teurer
    Mittwoch, 10. November 2010 / 14:00:00
    [ weiter ]
    Ungleiche Strafen für Grau- und Schwarzfahrer
    Mittwoch, 8. September 2010 / 13:17:41
    [ weiter ]
    Bundesgericht entscheidet über Zuschläge für Graufahrer
    Mittwoch, 27. Januar 2010 / 12:58:35
    [ weiter ]
    SBB erhöht Billettpreise - Halbtax 20 Prozent teurer
    Donnerstag, 14. Januar 2010 / 14:07:04
    [ weiter ]
    SBB erwägt doch abgestufte Bussen für Schwarzfahrer
    Sonntag, 26. April 2009 / 12:50:27
    [ weiter ]
    Zweitklassfahrer in der 1. Klasse fordert SBB heraus
    Montag, 30. März 2009 / 07:59:12
    [ weiter ]
     


     
     
     
     
     

    Foto: hpgruesen (Pixabay License)

    Publireportage

    Mit dem Privatjet durch Europa

    Nach Cannes, Nizza, Paris, Amsterdam, Düsseldorf oder London jetten? Von einem zentral in Europa gelegenen Flughafen wie dem von St. Gallen und Altenrhein in der Schweiz ist das überhaupt kein Problem. [ weiter ]

     
     


    World-class Startups. Swiss Made.
    venturelab AG
    Kesslerstrasse 9, 9000 St. Gallen

     
    Firma genial einfach gründen und Erfolg versprechend starten.
    IFJ Institut für Jungunternehmen
    Schützengasse 10, 9000 St. Gallen


    Das unabhängige Elektronische Medienhaus aus St.Gallen.
    VADIAN.NET AG
    Katharinengasse 10, 9000 St. Gallen


    Die Schweizer Hotel-Plattform
    hotel.ch
    Katharinengasse 10, 9000 St. Gallen

     
    Expanding Business Horizons
    Greater Zurich Area AG
    Limmatquai 122, 8001 Zürich

    1 bis 5 (von 4'131 Einträgen)

     Weiter 
     
     
     
    Mit Ihrem Eintrag präsentieren Sie Ihr Unternehmen in einem sehr attraktiven und dynamischen Umfeld von innovativen Unternehmen. Nutzen Sie jetzt Ihre Chance, attraktive Geschäftspartner für den zukünftigen Erfolg kennen zu lernen.

    © 2024 by St.Gallen
    online
    alle Rechte vorbehalten

    Ein Service der VADIAN.NET AG

    webdesign © 1997-2024
    by VEBTREX

    nach oben

    Stellenmarkt | Kredit | Leasing | Hotel | Seminare | Veranstaltungen
    Domain registrieren | Markenregister | Marktplatz
    SMS Blaster | Einkaufen | Feedback | Jobs | Werbung | Impressum