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Gerichtserfolg für Ludwig A. Minelli.

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Dienstag, 15. Dezember 2009 / 12:21:26

Dignitas darf in Wetzikon sterben lassen

Zürich - Die Sterbehilfeorganisation Dignitas kann in Wetzikon Sterbebegleitungen durchführen. Das Zürcher Verwaltungsgericht hat eine Beschwerde von Dignitas gutgeheissen. Die Stadt muss nun die entsprechende baurechtliche Bewilligung erteilen, wie das Gericht mitteilte.

Die Sterbehilfeorganisation Dignitas gibt das zürcherische Wetzikon als Standort für Freitodbegleitungen nicht auf. Dignitas-Gründer Ludwig A. Minelli hatte die Verweigerung der Baubewilligung für die Nutzungsänderung der Liegenschaft Talstrasse 9 in Wetzikon nicht akzeptiert. Er forderte nun erfolgreich die Aufhebung des Entscheides der kantonalen Baurekurskommission.

Die Baurekurskommission hatte Anfang Juli entschieden, dass in der von Dignitas erworbenen Liegenschaft keine Sterbegleitungen durchgeführt werden dürfen. Die Liegenschaft befindet sich in einer Wohnzone mit Gewerbeerleichterung.

Lebensqualität negativ beeinflusst

Wie schon die Baukommission der Stadt Wetzikon war auch die kantonale Baurekurskommission zum Schluss gelangt, dass Sterbebegleitungen die Lebensqualität in einem Wohnquartier negativ beeinflussen können. In unmittelbarer Nähe des Gebäudes von Minelli befinden sich ein Kindergarten, eine Berufsschule und eine Alterssiedlung.

Minelli hatte die Liegenschaft in Wetzikon im August 2008 erworben mit dem Ziel, sie dem Verein Dignitas für Sterbebegleitungen zu vermieten. Die Baukommission Wetzikon hatte jedoch am 11. März das dazu notwendige Umnutzungsgesuch abgelehnt.

fkl (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=419795

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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