Freitag, 7. August 2009 / 12:55:48
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Dignitas kritisiert Abweisung in Wetzikon
Wetzikon ZH - Die Sterbehilfeorganisation Dignitas gibt Wetzikon als Standort für Freitodbegleitungen nicht auf. Mit einer Beschwerde an das Zürcher Verwaltungsgericht fordert Dignitas-Gründer Ludwig A. Minelli die Aufhebung des Entscheides der kantonalen Baurekurskommission.
Minelli akzeptiere die Verweigerung der Baubewilligung für die Nutzungsänderung der Liegenschaft Talstrasse 9 in Wetzikon nicht, teilte die Gemeinde mit. Die Baurekurskommission hatte Anfang Juli entschieden, dass in der von Dignitas erworbenen Liegenschaft keine Sterbegleitungen durchgeführt werden dürfen.
Wie schon die Baukomission der Stadt Wetzikon war auch die kantonale Baurekurskommission zum Schluss gelangt, dass Sterbebegleitungen die Lebensqualität in einem Wohnquartier negativ beeinflussen können. In unmittelbarer Nähe des Gebäudes von Minelli befinden sich ein Kindergarten, eine Berufsschule und eine Alterssiedlung.
Minelli hatte die Liegenschaft in Wetzikon im August 2008 erworben mit dem Ziel, sie dem Verein Dignitas für Sterbebegleitungen zu vermieten. Die Baukommission Wetzikon hatte jedoch am 11. März das dazu notwendige Umnutzungsgesuch abgelehnt.
Die Liegenschaft befindet sich in einer Wohnzone mit Gewerbeerleichterung. Die Nutzung für Sterbebegleitungen wäre laut Behörden zwar grundsätzlich zonenkonform, doch stelle die Präsenz einer Institution wie Dignitas, eine «schwerwiegende Belastung für die Nachbarschaft dar». Derzeit führt Dignitas Sterbebegleitungen in Pfäffikon ZH durch.
bert (Quelle: sda)
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