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Sonntag, 28. Juni 2009 / 12:09:36
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Detaillierte Regelung für Suizidhilfe im Kt. Zürich
Zürich - Der Kanton Zürich und die Sterbehilfeorganisation Exit haben eine Vereinbarung ausgehandelt, die Voraussetzungen und Ablauf von Suizidbegleitungen genau festlegt. Auf Bundesebene sollen im Herbst Regelungen zum Thema Suizidhilfe in die Vernehmlassung gehen.
Die Zürcher Vereinbarung regelt laut dem Zeitungsbericht detailliert, wem unter welchen Voraussetzungen Freitodhilfe geleistet werden darf. Festgelegt wird unter anderem auch, welche Mittel zulässig sind, wie der Ablauf der Sterbebegleitung zu sein hat.
Festgehalten wird zudem, dass Hilfe zum Freitod nur dann geleistet werden darf, wenn «der Suizidwunsch aus einem schweren krankheitsbedingten Leiden hervorgegangen» sei, wie es in einem Paragrafen heisst.
Gemäss der Vereinbarung ist kein anderes Sterbemittel als Natrium-Pentobarbital zugelassen. Die Verwendung des Luftballongases Helium, wie es die Sterbehilfeorganisation Dignitas in einzelnen Fällen verwendet hat, bezeichnet der Zürcher Justizdirektor Markus Notter in einem Interview mit der «SonntagsZeitung» als «unerträgliche Provokation».
Auch auf Bundesebene soll es nun in Sachen Sterbehilfe vorangehen. Wie Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf in einem Interview mit dem «SonntagsBlick» sagte, will sie im Herbst zwei Varianten einer Regelung in die Vernehmlassung geben. Eine davon sei ein Verbot, die andere eine Regelung «mit klaren gesetzlichen Schranken».
bert (Quelle: sda)
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