Donnerstag, 19. November 2009 / 14:30:13
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Rekrutenunfall: Bergführer zu optimistisch?
Chur - Die Bergführer im Jungfrau-Drama hatten die Stabilisierung der Schneedecke zu optimistisch eingeschätzt. Dies sagte ein Lawinenexperte im Zeugenstand. Weitere Gutachter sprachen die Angeklagten hingegen von Fehlern frei.
Am vierten Tag des Gerichtsprozesses in Chur kreuzten der Gutachter des Gerichts und drei Gutachter der Verteidigung die Klingen. Die Lawinenspezialisten hatten zu beurteilen, ob die zwei Angeklagten die Lawinengefahr am Unfalltag nach allen Regeln der Kunst beurteilt hatten.
Der militärische Ankläger, Maurus Eckert, wirft den Angeklagten, einem 34-jährigen Berufsunteroffizier und einem 47-jährigen zivilen Bergführer, die unsorgfältige Einschätzung der Schneeverhältnisse vor. Er beschuldigt sie der mehrfachen fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Verletzung der Dienstvorschriften.
Unterschiedliche Schlüsse
Alle Experten sind sich einig, dass es am Unfalltag schwierig war, die Situation einzuschätzen. Sie kommen aber zu unterschiedlichen Schlüssen. Die Gutachter der Verteidigung stellen den Angeklagten ein gutes Zeugnis aus. Sie hätten am Berg alle verfügbaren Informationen berücksichtigt und diese richtig interpretiert.
Die Bergführer hätten keine Möglichkeit gehabt, die Gefahr im Gipfelhang der Jungfrau zu erkennen. Besonders ins Gewicht falle der Umstand, dass sie im Aufstieg mehrere steile Hänge mit viel Neuschnee querten, ohne dass sich die geringsten Lawinenanzeichen gezeigt hätten.
Anderer Meinung ist der Gerichtsgutachter. Die Angeklagten hätten trotz des Ausbleibens jeglicher Alarmzeichen von einer «erheblichen» Lawinengefahr ausgehen sollen und nicht von einer nur «mässigen».
Der Gutachter warf den Angeklagten vor, einen zentralen Fehler gemacht zu haben, indem sie von einem allzu schnellen Rückgang der Lawinengefahr ausgegangen seien. «Nur einen Tag später wäre die gewählte Direktroute auf die Jungfrau sicher gewesen», betonte er.
Mit den Aussagen der Sachverständigen sind die Befragungen im fünftägigen Prozess abgeschlossen. Am Freitag werden Ankläger und Verteidiger ihre Plädoyers halten. Anschliessend wird das Gericht sein Urteil fällen.
bert (Quelle: sda)
http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=415538
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