Mittwoch, 18. November 2009 / 21:32:33
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VBS will Militäropferhilfe verbessern
Bern - Angehörige von Opfern eines Militärunfalls stehen in der Schweiz schlecht da. Das Verfahren ist mühsam, oft bleiben die Angehörigen auf einem Teil der Folgekosten sitzen. Das Verteidigungsdepartement prüft Verbesserungen.
Bei einem Unfall im Wehrdienst leistet die Militärversicherung Schadenersatz und nicht wie im Zivilleben eine Haftpflichtversicherung. Der Weg ist schwierig und langwierig, wie die Sendung «Rundschau» von Schweizer Fernsehen am Abend an Beispielen aufzeigte.
Andrea Cantieni, Experte für Haftpflichtrecht, sagte in der Sendung, im zivilen Leben leisteten Haftpflichtvesicherer vollen Schadenersatz. Bei Armeeunfällen zahle der Bund nur im Rahmen des Militärversicherungsgesetzes. Die dabei ungedeckt gebliebenen Kosten geltend zu machen, gerate oft zum Hindernislauf durch die Behörden.
Oft muss dann die Opferhilfe einspringen, wie Susanne Nielen von der Opferhilfe Bern kritisiert. Das sei fragwürdig und bedürfe der Änderung.
Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport kündigte Verbesserungen an. Es teilte der «Rundschau» in einer Stellungnahme mit: «Bundesrat Ueli Maurer hat den Rechtsdienst angewiesen zu prüfen, wie die Gesetzeslücke geschlossen werden kann.»
Spuren deuten auf Mitreissunfall
Vor Gericht in Chur brachte heute ein Rega-Retter die Variante eines Mitreiss-Unfalls ins Spiel.
Der Bergrettungsspezialist befand sich im zweiten Helikopter, der am 12. Juli 2007 die Unfallstelle im Gipfelhang der Jungfrau erreichte.
Zwei Bergführer und zwölf Rekruten der Gebirgsspezialisten-RS Andermatt UR waren von einem Schneebrett mitgerissen worden. Sechs Rekruten starben.
Der Rega-Mann, ein Bergrettungssanitäter mit 20-jähriger Berufserfahrung, entdeckte im 45 Grad steilen Unfallhang zwei feststeckende Pickel und Schleifspuren. «Das Spurenbild deutet eindeutig auf einen Mitreissunfall hin», sagte er im Zeugenstand des Militärprozesses in Chur.
smw (Quelle: sda)
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