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Gemäss Eveline Widmer Schlumpf ist das Verfahren korrekt abgelaufen.


Das Chalet «Milky Way» von Roman Polanski in Gstaad.

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Sonntag, 4. Oktober 2009 / 08:04:05

Justizministerin weist Kritik im Fall Polanski zurück

Zürich - Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf hat das Vorgehen ihres Bundesamtes bei der Festnahme des polnisch-französischen Filmemachers Roman Polanski verteidigt. Es habe keine andere Wahl gegeben, sagte Widmer-Schlumpf gegenüber der «Sonntagszeitung».

Eine Warnung «wäre meines Erachtens unter den Tatbestand der Begünstigung beziehungsweise der Amtsgeheimnisverletzung gefallen», sagte Widmer-Schlumpf. Das Verfahren sei korrekt abgelaufen.

Auch den Vorwurf, die Justizbehörden hätten bereits früher aktiv werden können, weil Polanski ein Ferienhaus in Gstaad besitzt und regelmässig seine Ferien in der Schweiz verbrachte, wies sie zurück. «Von seinen früheren åAufenthalten hat das Bundesamt für Justiz immer erst im Nachhinein erfahren.»

Aber «diesmal wusste es, dass er kommt». Schliesslich hätten die Organisatoren des Zürcher Filmfestivals das ja aktiv bekannt gemacht, sagte Widmer-Schlumpf. Polanski habe jedoch auch bei seinen früheren Aufenthalten immer damit rechnen müssen, dass er behelligt würde.

Widmer-Schlumpf kritisierte weiter auch das Bundesamt für Kultur und die Organisatoren des Festivals. Diese hätten sich «schon die Frage stellen müssen, wie eigentlich die rechtliche Lage bei uns genau ist».

Erlaubnis für Wohnungskauf

Mit einer Warnung Polanskis hätte man Amtspflichten verletzt, ist auch der Direktor des Bundesamtes für Justiz, Michael Leupold, überzeugt. Er war es nach eigenen Angaben gegenüber der «Sonntagszeitung», der entschied, auf eine Warnung des Regisseurs zu verzichten. Er habe Departementschefin Widmer-Schlumpf erst informiert, als der Auftrag zur Verhaftung erteilt war. «Zu sagen hatte ich als Politikerin aber nichts», sagte Widmer-Schlumpf dort.

Das selbe Bundesamt für Justiz, das Polanski kürzlich bei seiner Ankunft in Zürich verhaften liess, erteilte dem Regisseur im Frühjahr 2006 grünes Licht zum Kauf einer Wohnung in Gstaad (BE), wie die «NZZ am Sonntag» schreibt - obwohl dieser seit Ende 2005 international zur Verhaftung ausgeschrieben war. Leupold verteidigte in der «NZZ am Sonntag» seine Untergebenen: Im Fall Polanski seien «zwei völlig getrennte Organisationseinheiten mit unterschiedlichem gesetzlichem Auftrag» aktiv gewesen.

bert (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=407912

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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