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Roman Polanskis Argumentation bricht in sich zusammen: Der Richter wurde nie vom Staatsanwalt beeinflusst.

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Freitag, 2. Oktober 2009 / 07:16:08

Ex-Staatsanwalt gesteht Lüge im Polanski-Verfahren

New York - Der kalifornische Regierungschef Arnold Schwarzenegger will Roman Polanski keine Vorzugsbehandlung gewähren. «Ich bin ein grosser Bewunderer seiner Arbeit», sagte Schwarzenegger auf CNN. «Dennoch denke ich, er sollte behandelt werden wie jeder andere auch.»

Die kalifornische Staatsanwaltschaft betreibt wegen einer mehr als 30 Jahre zurückliegenden Vergewaltigung die Auslieferung Polanskis an die USA.

Auf die Frage, ob er den Filmemacher im Fall einer Verurteilung begnadigen würde, sagte Schwarzenegger: «Ich würde seine Situation nicht anders behandeln als die jedes anderen auch.»

Keine Begnadigung möglich

Die Verhaftung des Oscar-Preisträgers hatte besonders in Frankreich und Polen für Aufregung gesorgt, da Polanski die Staatsbürgerschaft beider Länder besitzt. Die französische und die polnische Regierung hatten sich mit der US-Regierung in Verbindung gesetzt, um eine Begnadigung des Regisseurs zu erwirken.

Aufgrund des Rechtssystems könnte US-Präsident Barack Obama allerdings gar keine Begnadigung in dem Fall auszusprechen. Dieses Recht bleibt dem kalifornischen Gouverneur vorbehalten.

Erstmals äusserte sich auch der verantwortliche Ermittler in dem juristischen Tauziehen. Ihm gehe es nicht darum, Polanski zu verfolgen, versicherte Bezirksstaatsanwalt Steve Cooley der «Los Angeles Times». «Es geht um Gerechtigkeit. Gerechtigkeit ist nicht vollständig, wenn jemand sich der Entscheidung des Gerichts entzieht.»

Lüge gestanden

Eine bizarre Wende nahm der Streit um die mögliche Voreingenommenheit des damaligen Richters Laurence Rittenband. Noch 2008 hatte der inzwischen pensionierte Staatsanwalt David Wells in einer Fernsehdokumentation behauptet, er habe Rittenband von der Notwendigkeit überzeugt, Polanski hinter Gitter zu bringen.

sl (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=407613

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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