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Roman Polanski will nicht an die USA ausgeliefert werden.


Das Bezirksgericht Zürich, wahrscheinlich der momentane Aufenthaltsort von Roman Polanski.

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Dienstag, 29. September 2009 / 10:02:56

Polanskis Anwälte fordern seine Freilassung

Zürich - Drei Tage nach seiner Verhaftung hat der französisch-polnische Regisseur Roman Polanski vor Gericht seine Freilassung gefordert. Das Bundesstrafgericht in Bellinzona bestätigte den Eingang von Polanskis Beschwerde gegen den Auslieferungshaftbefehl.

Ein Entscheid falle nach dem Schriftwechsel in den nächsten Wochen, schrieb das Bundesstrafgericht in seiner Mitteilung. Weitere Informationen zu dem Fall machte das Bundesstrafgericht nicht; es verwies auf das hängige Verfahren.

Erhalten Polanskis Anwälte in Bellinzona einen abschlägigem Bescheid, können sie beim Bundesgericht rekurrieren. Dasselbe Prozedere wiederholt sich, wenn aus den USA das endgültige Auslieferungsgesuch eintrifft.

Die Staatsanwaltschaft in Los Angeles gab am Montag (Ortszeit) bekannt, dem provisorischen das definitive Auslieferungsgesuch nachliefern zu wollen.

Polanskis Pariser Anwalt Hervé Temime sagte der Nachrichtenagentur AFP, er hoffe, dass der französisch-polnische Filmemacher «schnellstens» freikomme, wenn auch möglicherweise unter Auflagen.

Wenig Fingerspitzengefühl

Bei der Festnahme des Filmemachers Roman Polanski haben die Verantwortlichen nach Ansicht von Bundesrätin Micheline Calmy-Rey Fingerspitzengefühl vermissen lassen. Rechtlich habe die Schweiz aber keine andere Wahl gehabt, sagte die Aussenministerin.

Da die USA ein Auslieferungsbegehren gestellt hätten, habe die Schweiz keinen Spielraum gehabt, sagte die Aussenministerin an einem Anlass des «Club de la presse diplomatique» in Bern vor den Medien. Es gebe ein Abkommen mit den USA, und die Schweiz halte sich an Abkommen.

Es sei aber ein «Mangel an Finesse», dass für die Festnahme Polanskis ausgerechnet eine Einladung zu einem Anlass in der Schweiz genutzt worden sei.

Zurich Film Festivals weist Vorwürfe zurück

Das Zurich Film Festivals weist Vorwürfe zurück, wonach die rechtliche Situation ungenügend abgeklärt worden sei. Vorgängige Erkundigungen über allfällige Haftbefehle seien aus rechtlichen Gründen unmöglich.

Kontakte mit Justizbehörden seien nie aufgenommen worden. Polanski habe die Schweiz seit Jahren regelmässig besucht und sei stets unbehelligt geblieben. Dies sei auch im laufenden Jahr der Fall gewesen, hiess es in einer Mitteilung des Festivals.

smw (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=407192

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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