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Der Vertrag zwischen Bundespräsident Merz und der libyschen Regierung ist gültig.

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Donnerstag, 27. August 2009 / 17:53:58

Libyen-Affäre: Abkommen mit Merz für gültig erklärt

Tripolis - Die libysche Regierung hat das von Bundespräsident Hans-Rudolf Merz in Tripolis unterzeichnete Abkommen am Mittwochabend für gültig erklärt. Dies meldete Jana, die staatliche Nachrichtenagentur Libyens.

Die Regierung habe entschieden «den Wortlaut des Abkommens umzusetzen», hiess es. Das Volkskomitee für Aussenbeziehungen und internationale Zusammenarbeit sei damit beauftragt worden, «die nötigen Massnahmen in die Wege zu leiten».

Was damit genau gemeint ist, geht aus der Jana-Meldung offenbar nicht hervor.

Libyen schweigt

Zur Zukunft der zwei seit über einem Jahr in Libyen festgehaltenen Schweizer Geschäftsleute schweigt sich Tripolis weiter aus. Am Dienstagabend hatten die beiden Männer gemäss Angaben aus Bern ihre Pässe zurückerhalten, Ausreisevisen liegen vor. Für die Ausreise fehlt noch die Zustimmung der libyschen Justizbehörde.

Es sei «eine Frage der Zeit», bis diese Zustimmung vorliege, teilte der libysche Premierminister dem Bundespräsidenten Hans-Rudolf Merz mit. Das Eidg. Finanzdepartement (EFD) informierte am Mittwoch über die schriftliche Mitteilung des libyschen Premierministers.

Schiedsgericht steht noch nicht fest

Der Genfer Soziologe und Libyen-Kenner Jean Ziegler hatte in den vergangenen Tagen mehrmals die Vermutung geäussert, die Schweizer könnten anlässlich des 40. Jahrestages der Regierungsübernahme von Libyens Staatschef Muammar al-Gaddafi am Dienstag im Rahmen einer Generalamnestie freikommen.

Ebenfalls noch unklar war am Donnerstag die Zusammensetzung des Schiedsgerichts, welches das Abkommen zwischen der Schweiz und Libyen für die Untersuchung der Festnahme von Gaddafis Sohn und dessen Frau vorsieht.

Die Polizeiaktion im Juli 2008 in Genf wegen mussmasslicher Misshandlung von Hauspersonal war der Auslöser der seither schwelenden diplomatischen Krise zwischen den Ländern.

sl (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=402592

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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