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Bundespräsident Hans-Rudolf Merz muss derzeit eine Menge Kritik ertragen.

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Montag, 24. August 2009 / 12:38:54

Aussenpolitische Kommission befragt Merz

Bern - Vier Tage nach der Reise von Bundespräsident Hans-Rudolf Merz nach Tripolis sind die zwei festgehaltenen Schweizer noch immer in Libyen. Die Aussenpolitische Kommission hat Merz über den Vertrag mit Libyen befragt.

Die Aussenpolitische Kommission (APK) des Nationalrates hat Bundespräsident Hans-Rudolf Merz während anderthalb Stunden über den von ihm eingegangenen Vertrag mit Libyen befragt. Über das Schicksal der beiden Schweizer Geiseln gibt es keine Neuigkeiten.

Nach der Sitzung beantwortete Merz keine Medienfragen. Auch APK-Präsident Geri Müller (Grüne/AG) zeigte sich nicht sehr gesprächig.

«Je mehr man redet, umso mehr riskiert man, die Rückkehr der Geiseln aus Libyen zu gefährden», sagte Müller. Die APK wolle den Ausgang der Affäre abwarten, bevor sie zur Analyse und Kritik übergehe.

Rückkehr der Schweizer noch ungewiss

Ob die beiden Schweizer heimkehren könnten, sei noch offen, sagte Müller. Aber es gebe Anlass zu Hoffnung. Die Freilassung auf den 1. September bleibe möglich. Die Frage, was geschehe, wenn die Schweizer Libyen nicht verlassen könnten, bleibe offen. Die Lage würde schwierig.

Die Mitglieder der APK hätten dem Bundespräsidenten «mehr oder weniger harte» Fragen gestellt, berichtete Müller. Es habe Kritik an dem vom Bundesrat nicht abgesegneten Vorgehen von Merz gegeben. Es sei aber auch eine gewisse Dankbarkeit für die Hilfsoperation geäussert worden.

Merz habe der APK den Verlauf seines Besuchs in Tripolis und die Unterzeichnung des Vertrags erklärt, sagte Müller. Der Bundespräsident kenne die Region und die Art und Weise, wie dort verhandelt werde.

Genfer Regierung fassungslos

Die Genfer Kantonsregierung derweil ist über den «improvisierten Chrakter» des Vertrags mit Libyen «empört und fassungslos». Dies erklärte der Genfer Regierungspräsident David Hiler im Anschluss an die wöchentliche Medienkonferenz der Kantonsregierung in Genf.

«Es bestand überhaupt keine Verpflichtung, die Entschuldigung an ein Schiedsgericht zu binden», sagte Hiler. Zwar sei ein solcher Vertrag auf internationaler Ebene möglich, doch widerspreche er Schweizer Recht. Die Genfer Regierung sei jedenfalls nicht bereit, dieses juristische Wirrwarr zu den Akten zu legen.

smw (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=402092

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