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Die Polizei will allenfalls Tauchspezialisten mit Unterwasserkameras einsetzen.

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Montag, 20. Juli 2009 / 13:48:22

Kinder weiter vermisst - Mutter vor Gericht?

Grafenort - Von dem 11-jährigen Mädchen und dem sechs Monate alten Knaben, die vermutlich am Freitagabend bei Grafenort OW in einem reissenden Bach ertrunken sind, fehlt noch immer jede Spur. Die Polizei klärt nun den Einsatz von Tauchspezialisten mit Unterwasserkameras ab.

Während der intensiven Suche nach den vermissten Kindern haben Rettungskräfte weitere Gegenstände gefunden. Unklar ist noch, wem diese gehören.

Wie ein Sprecher der Nidwaldner Kantonspolizei sagte, fanden die Rettungskräfte die Gegenstände in der Engelberger Aa sowie im Vierwaldstättersee. Was genau gefunden wurde und ob diese Gegenstände auch wirklich den vermissten Kindern gehören

Suche fortgesetzt

Bis am Sonntagabend hatten die Suchmannschaften bereits ein Spielzeug, einen Schoppen und den Sack des Kinderwagens gefunden, die den beiden vermissten Kindern gehören. Von dem 11-jährigen Mädchen und dem sechsmonatigen Knaben fehlt aber weiterhin jede Spur.

In der Früh, um 05.30 Uhr, setzte die Seepolizei die Suche nach den beiden vermissten Kindern fort, wie Reto Berchtold von der Nidwaldner Kantonspolizei auf Anfrage sagte. Etwas später begann die Fusspatrouille erneut, das Gebiet vom Unfallort bei Grafenort bis zur Bucht des Vierwaldstättersees bei Buochs NW und Ennetürgen NW zu durchkämmen.

Nun prüfe die Polizei, ob allenfalls Tauchspezialisten mit Unterwasserkameras zum Einsatz kommen sollen, sagte Berchtold weiter.

Strafverfahren geprüft

Die 11-Jährige und das Baby waren mit einem drittem Kind alleine auf dem Heimweg nach Grafenort gewesen. Das dritte Kind, ein 4-jähriges Mädchen, überlebte. Die Mutter der 11-Jährigen, welche zu den beiden kleineren Kindern hätte schauen sollen, war am Freitagabend in Luzern. Sie muss sich möglicherweise vor Gericht verantworten.

Der Nidwaldner Verhörrichter Alexandre Vonwil prüft, ein Strafverfahren einzuleiten. Er kläre ab, ob die Mutter ihre Obhutspflicht verletzt habe, sagte Vonwil gegenüber der «Tagesschau» des Schweizer Fernsehens. Für die Frau könnte dies bedeuten, dass sie sich für den Tod von zwei Kindern strafrechtlich verantworten muss.

ht (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=397213

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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