News - powered by news.ch


Eine Geldstrafe soll für den Täter zumindest spürbar sein. (Symbolbild)

Abbildung vergrössern

 
www.bundesgericht.info, www.straftaeter.info, www.bezahlen.info, www.muessen.info

.swiss und .ch Domains - Jetzt registrieren!

Möchten Sie zu diesen Themen eine eigene Internet Präsenz aufbauen? Registrieren Sie jetzt komfortabel attraktive Domainnamen!




 
Shopping - Geschenktipps und weiteres

Michelin Nabholz Shirts

 Michelin
 Nabholz Shirts



Mittwoch, 15. Juli 2009 / 15:09:35

Bundesgericht: Straftäter müssen mehr bezahlen

Lausanne - Auch bei einkommensschwachen Straftätern muss der Tagessatz einer Geldstrafe laut Bundesgericht im Minimum zehn Franken betragen. Ein Betrag von fünf Franken hat laut den Richtern in Lausanne bloss noch symbolischen Charakter und ist damit bundesrechtswidrig.

Der Fall betrifft eine IV-Rentnerin, die in einem Heim lebt. Die psychisch kranke Frau war vom Waadtländer Kantonsgericht 2008 wegen Diebstahl, Hausfriedensbruch und Drogendelikten zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen à fünf Franken verurteilt worden.

Bei der Festlegung des Tagessatzes berücksichtigten die Richter ihr bescheidenes Einkommen von 1500 Franken aus einer IV-Rente und die für ihre Heimplatzierung ausgerichteten Ergänzungsleistungen. Sie verfügt weiter über ein monatliches Sackgeld von 240 Franken.

Fünf Franken sind zu wenig

Auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft hat das Bundesgericht das Urteil nun aufgehoben und die Sache zu neuem Entscheid an die Waadtländer Justiz zurückgeschickt. Laut den Richtern in Lausanne hat ein Tagessatz von fünf Franken bloss noch symbolischen Charakter und ist deshalb bundesrechtswidrig.

Auch eine Geldstrafe, die mit der jüngsten Strafrechtsrevision an Stelle kurzer Freiheitsstrafen getreten sei, müsse für den Täter zumindest spürbar sein. Sonst verliere sie jede Bedeutung.

Ein Tagessatz von fünf Franken habe aber selbst bei Personen, die am oder unter dem Existensminimum leben würden, kaum einen Einfluss auf den Lebensstandart und die Konsummöglichkeiten. Wie bescheiden die finanziellen Verhältnisse des Täters auch immer seien, müsse der Tagessatz deshalb mindestens 10 Franken betragen.

sl (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=396498

In Verbindung stehende Artikel:


Widmer-Schlumpf plant kurzfristige Änderungen bei Strafrecht
Mittwoch, 1. Juli 2009 / 19:50:05
[ weiter ]
 


 
 
 
 
 

Foto: hpgruesen (Pixabay License)

Publireportage

Mit dem Privatjet durch Europa

Nach Cannes, Nizza, Paris, Amsterdam, Düsseldorf oder London jetten? Von einem zentral in Europa gelegenen Flughafen wie dem von St. Gallen und Altenrhein in der Schweiz ist das überhaupt kein Problem. [ weiter ]