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Eine Geldstrafe soll für den Täter zumindest spürbar sein. (Symbolbild)
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Mittwoch, 15. Juli 2009 / 15:09:35
Bundesgericht: Straftäter müssen mehr bezahlen
Lausanne - Auch bei einkommensschwachen Straftätern muss der Tagessatz einer Geldstrafe laut Bundesgericht im Minimum zehn Franken betragen. Ein Betrag von fünf Franken hat laut den Richtern in Lausanne bloss noch symbolischen Charakter und ist damit bundesrechtswidrig.
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