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Auch ein Täter hat ein Recht auf Privatssphäre. Bild: Gedenken vor dem Tatort, dem Wohnhaus des Täters.

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Mittwoch, 24. Juni 2009 / 15:04:48

Der Name des Täters hätte nicht genannt werden müssen im Fall Lucie

Interlaken BE - Der Schweizer Presserat kritisiert die Berichterstattung zahlreicher Medien über das Tötungsdelikt Lucie. Es sei unverhältnismässig gewesen, den Namen des Täters und sein Bild zu publizieren, sagte Presseratspräsident Dominique von Burg in Zürich.

Nachdem das 16-jährige Au-Pair-Mädchen Lucie Anfang März getötet worden war, berichteten die Medien ausführlich: Als am 10. März der Tod der jungen Frau bekannt wurde, nannten manche Medien erstmals den verkürzten Namen des Täters oder die Initialen.

Die Aargauer Kantonspolizei machte ihrerseits am 12. März an einer vom Schweizer Fernsehen direkt übertragenen Medienkonferenz den vollen Namen und das Foto des Täters bekannt. Die Polizei begründete dies damit, dass sie nach weiteren jungen Frauen suche, die der Mann angesprochen habe.

Danach nannte ein überwiegender Teil der Schweizer Medien ebenfalls den vollen Namen des Täters und publizierte das Foto. Medien wie «Le Temps», «La Liberté», «Der Bund» oder Schweizer Radio DRS verzichteten konsequent auf eine Namensnennung. Auch die Schweizerische Depeschenagentur anonymisierte ihre Berichterstattung entsprechend ihren internen Richtlinien in sämtlichen Diensten und Sprachen.

Der Verzicht auf die Publikation von Namen und Fotos wäre nach Ansicht des Presserats die angemessene Art der Berichterstattung gewesen. Ungeachtet der Abscheulichkeit einer Tat hätten auch ein mutmasslicher Täter und seine indirekt betroffenen Angehörigen ein Recht auf die Wahrung ihrer Privatsphäre.

Eine Publikation von Name und Foto rechtfertige sich nur dann, wenn unmittelbare Gefahr drohe, weil beispielsweise der Tatverdächtige auf der Flucht sei.

fest (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=393551

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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