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Die Regierung im Aargau zieht Konsequenzen und will die Organisation der Bewährungshilfe verbessern. (Symbolbild)

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Freitag, 4. September 2009 / 17:16:41

Aargau zieht Konsequenzen aus dem Fall Lucie

Aarau - Die Aargauer Vollzugsbehörden haben bei der bedingten Entlassung des 25-jährigen Schweizers, der später das Au-Pair-Mädchen Lucie tötete, keine Pflichten verletzt. Allerdings lief in der Praxis nicht alles rund, wie eine Administrativuntersuchung zeigt.

Ein individuelles Fehlverhalten einzelner Mitarbeiter sei nicht feststellbar, heisst es im Schlussbericht zur externen Administrativuntersuchung im Auftrag des Regierungsrates. Der Fall des Schweizer sei jedoch «von Beginn weg nicht optimal» aufgegleist gewesen.

Die Regierung sei erleichtert, dass keine Pflichtverletzungen von Mitarbeitenden der Vollzugsbehörde oder der Bewährungshilfe festgestellt worden seien, sagte Justizdirektor Urs Hofmann (SP). Es drängten sich daher keine personalrechtlichen Massnahmen oder ein strafrechtliches Vorgehen auf.

Bewährungshilfe verbessern

Die Regierung will aus dem Untersuchungsbericht die Konsequenzen ziehen. Sie will die Organisation der Bewährungshilfe verbessern, damit diese verstärkt in die Prozesse und die Führung des Straf- und Massnahmenvollzug einbezogen werden kann.

Das Ziel sei es, das Risiko von Rückfällen während oder nach einem Straf- und Massnahmenvollzug zu minimieren, hielt Regierungsrat Hofmann fest.

Bereits vor Wochen hatte der Regierungsrat die Verfahren für die bedingte Entlassung von Personen verschärft, die wegen eines schweren Delikts gegen Leib und Leben verurteilt wurden.

Psychiatrische Begutachtung

Die Strafvollzugsbehörde soll vor jeder bedingten Entlassung eine psychiatrische Begutachtung mit Risikobeurteilung anordnen. Die Behörde soll die Gutachten einer Fachkommission unterbreiten können.

Der geständige Täter im Tötungsdelikt Lucie war im August 2008 auf Bewährung aus dem Massnahmezentrum Arxhof für junge Erwachsene im Baselbiet entlassen worden. Er musste eine vierjährige Strafe wegen eines Gewaltdeliktes absitzen.

Eine Woche vor Ende der Massnahme

Die bedingte Entlassung war eine Woche vor dem Ende der Massnahme von vier Jahren erfolgt. Damit wollten die Behörden erreichen, dass die Nachbetreuung des Mannes für die Probezeit von drei Jahren sichergestellt werden konnte.

Am 4. März dieses Jahres tötete der Schweizer in seiner Wohnung in Rieden bei Baden das 16-jährige Au-Pair-Mädchen Lucie. Der mittlerweile 26-Jährige sitzt derzeit in Untersuchungshaft.

tri (Quelle: sda)

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