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Die Beschaffung der Information aus dem Internet war nicht unlauter.

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Dienstag, 9. Juni 2009 / 13:47:47

Mit Internet-Porträtbild Privatsphäre verletzt

Bern - Im Internet publizierte, öffentlich zugängliche Porträtfotos dürfen nicht in jedem Fall für die Illustration eines Zeitungsberichts verwendet werden. Der Presserat hiess eine entsprechende Beschwerde gegen den «SonntagsBlick» gut.

Die Zeitung hatte im September 2008 über aus Samenspenden gezeugte Kinder berichtet. Im Zentrum des Artikels stand eine Frau, die ihre Geschichte mit Foto im Internet veröffentlicht hatte und zuvor angefragt worden war, ob sie beim Artikel mitwirken wolle. Dies hatte sie jedoch ausdrücklich abgelehnt.

Der «SonntagsBlick» hielt sich an den Internet-Auftritt und gab die Homepage als Quelle an. Die Frau beschwerte sich darauf, Text und Bild seien gegen ihren Willen kopiert worden, die Beschaffung der Information sei deshalb unlauter gewesen, wie der Presserat mitteilte.

Wer seine Lebensgeschichte im Netz veröffentliche, präsentiere sich damit der Weltöffentlichkeikt, fand die «SonntagsBlick»-Redaktion. Die Veröffentlichung des Bildes sei deshalb zulässig. Indem die Frau das Bild ins Netz gestellt habe, habe sie auf die Rechte daran und auch auf die Wahrung ihrer Privatsphäre verzichtet.

Abdruck abgelehnt

Der Presserat hiess die Beschwerde teilweise gut. Er hielt fest, dass die Redaktion beim Bild den Grundsatz der Verhältnismässigkeit hätte anwenden müssen. Die Frau habe sich zwar mit Auftritten im Internet und auch am Fernsehen zur öffentlichen Person gemacht. Gleichzeitig habe sie aber den Abdruck des Fotos abgelehnt.

In den übrigen Punkten wies der Presserat die Beschwerde ab. Die Beschaffung der Informationen aus dem Internet sei gemäss der Erklärung der Pflichte und Rechte der Journalistinnen und Journalisten nicht unlauter gewesen.

ht (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=390166

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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