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Ueli Haldimann muss sich für einen Beitrag, der mit versteckter Kamera gefilmt wurde, verantworten.

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Donnerstag, 14. Mai 2009 / 08:32:11

Verdeckte Aufnahmen - unzulässig oder legitim?

Zürich - Sind für die Erfüllung der journalistischen Informationspflicht in gewissen Fällen verdeckte Recherchen legitim, oder ist dies grundsätztlich unzulässig? Mit dieser Frage hat sich das Zürcher Bezirksgericht befasst.

Ein Urteil wurde noch nicht eröffnet. Laut dem Einzelrichter am Bezirksgericht folgt es zu einem späteren Zeitpunkt.

Konkret ging es im Prozess um Beiträge der Sendung «Kassensturz» des Schweizer Fernsehens (SF). Die Berichte zum Thema Schönheitschirurgie wurden im Dezember 2006 und im Februar 2007 ausgestrahlt. Das Redaktionsteam wollte zeigen, dass manchen Schönheitschirurgen das nötige Verantwortungsgefühl abgehe.

Eine 19-jährige ehemalige Miss Argovia wandte sich im TV-Auftrag an neun Ärzte in der ganzen Schweiz mit dem Wunsch, Fett abzusaugen, die Lippen aufzuspritzen oder die Brüste zu vergrössern. Acht der neun Chirurgen waren zum jeweiligen Eingriff bereit, ohne die junge Frau ausreichend über Bedenken und Risiken aufzuklären. Zwei Ärzte und eine Praxisassistenin reichten Anzeige ein.

SF-Chefredaktor Ueli Haldimann angeklagt

Von der Staatsanwaltschaft angeklagt wurden SF-Chefredaktor Ueli Haldimann, «Kassensturz»-Redaktionsleiter Wolfgang Wettstein, die Autorin der Berichte sowie eine damalige Stagiaire, welche die versteckten Aufnahmen machte, sowie die junge «Lockvogel»-Frau.

Vorgeworfen wurde ihnen mehrfaches Abhören und Aufnehmen fremder Gespräche, mehrfache Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs der Geschädigten sowie Hausfriedensbruch.

Staatsanwalt Lukas Wehrli beantragt bedingte Geldstrafen von 10 bis 30 Tagessätzen unterschiedlicher Höhe sowie Bussen von 300 bis 6000 Franken. Der gemeinsame Verteidiger fordert Freisprüche.

smw (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=386463

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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