Freitag, 21. August 2009 / 18:03:26
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Teilschuldspruch für SF-Chefredaktor Haldimann
Zürich - SF-Chefredaktor Ueli Haldimann und vier Mitarbeitende sind vom Bezirksgericht Zürich des mehrfachen Abhörens und Aufnehmens fremder Gespräche schuldig gesprochen worden. Zu Freisprüchen kam es dagegen im Anklagepunkt Hausfriedensbruch.
Über das Strafmass gegen Haldimann teilte SF lakonisch mit, es sei «milder als von der Anklage beantragt» ausgefallen. Auf Anfrage präzisierte SF-Sprecher David Affentranger, Haldimann werde mit einer bedingten Geldstrafe im Gesamtumfang von rund 8000 Franken bestraft - wieviele Tagessätze in welcher Höhe gab Affentranger nicht bekannt.
Staatsanwalt Lukas Wehrli hatte gegen den Chefredaktor eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 560 Franken - eine Gesamtsumme von 16'800 Franken - verlangt sowie eine Busse von 6000 Franken.
Auch gegen die übrigen vier Angeklagten sprach das Gericht bedingte Geldstrafen aus. Die Gesamtsummen liegen hier laut Affentranger zwischen 1000 und 5000 Franken.
Die fünf Angeklagten standen im vergangenen Mai vor dem Bezirksgericht. Bei dem Verfahren ging es um Aufnahmen mit versteckter Kamera für Beiträge im «Kassensturz». Die Autoren wollten zeigen, dass vor Schönheitsoperationen die Risikoaufklärung teilweise mangelhaft sei. Zwei Schönheitschirurgen und eine Praxisassistentin hatten darauf Anzeige erstattet.
Staatsanwalt Wehrli warf den Angeklagten mehrfaches Abhören und Aufnehmen fremder Gespräche vor - hier kam das Gericht nun zu Schuldsprüchen. Zudem umfasste die Anklage mehrfache Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs der Geschädigten sowie Hausfriedensbruch.
smw (Quelle: sda)
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