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Rund- und Rohholz sowie bestimmte Holzprodukte aus Massivholz sind der Deklarationspflicht unterstellt.
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Mittwoch, 15. März 2023 / 16:53:56
Deutlich verbesserte Ergebnisse bei den Kontrollen der Holzdeklaration
Bern - Die Anzahl der Unternehmen, die Holz und Holzprodukte richtig deklarieren, hat sich im Vergleich zum Vorjahr deutlich verbessert. Dies zeigen die Resultate der Kontrollen durch das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen (BFK).
Das BFK führte im vergangenen Jahr aufgrund der Holzdeklarationsverordnung 100 Kontrollen durch. Wie in den Vorjahren lag dabei der Fokus auf Unternehmen, deren Risiko für mangelhafte Deklaration vergleichsweise hoch war.
36 Prozent (Vorjahr 16 %) der geprüften Unternehmen haben alles richtig deklariert, was mehr als einer Verdoppelung gegenüber dem Vorjahr entspricht. Bei 29 Prozent der Unternehmen (Vorjahr 32 %) waren die Produkte teilweise richtig deklariert. Bei etwa einem Drittel der Unternehmen (Vorjahr 50 %) war kein kontrolliertes Produkt vollständig und korrekt deklariert. Insgesamt wurden 800 Produkte überprüft (Vorjahr 661), davon waren 56 Prozent richtig deklariert (Vorjahr 40 %). Diese Resultate sind erfreulich, wobei weiterhin Verbesserungspotential besteht.
Bei 50% der Kontrollen nur geringfügige Verstösse
Die ab 2022 eingeführte neue Praxis des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), Verstösse gegen die Deklarationsvorschriften konsequent strafrechtlich zu verfolgen, hat wahrscheinlich präventiv gewirkt und so zu einer Verbesserung der Deklarationen beigetragen. Bei rund der Hälfte der Unternehmen, deren Produkte vom BFK beanstandet wurden, lagen nur geringfügige Verstösse gegen die Deklarationsvorschriften vor. Das WBF hat diese Fälle als besonders leicht beurteilt und gegen die verantwortlichen Personen keine Bussen verhängt.
Die gute Zusammenarbeit mit den Unternehmen führte dazu, dass die fehlerhaften Deklarationen innerhalb der festgesetzten Fristen berichtigt wurden. Das BFK musste nur in zwei Fällen eine Berichtigungsverfügung erstellen.
Das BFK ruft die Unternehmen dazu auf, ihre Bemühungen weiter fortzusetzen, um eine bessere Einhaltung der Vorschriften für die Deklaration von Holz zu gewährleisten.
Beratung durch das BFK
Das BFK führt nicht nur Kontrollen durch, um sicherzustellen, dass das Holz gemäss den Vorschriften deklariert wird, sondern steht den Unternehmen auch mit Rat und Tat zur Seite, um sie bei der Umsetzung der Holzdeklaration zu unterstützen. Die Beratung durch das BFK hilft, mangelhafte Deklarationen zu vermeiden, sei es bei der Deklaration in den Geschäften selbst oder in deren Online-Shops.
Die seit 2012 geltende Verordnung über die Deklaration von Holz und Holzprodukten verlangt, dass Holzart und Holzherkunft bei der Abgabe von Holz und Holzprodukten an die Konsumentinnen und Konsumenten deklariert werden müssen. Rund- und Rohholz sowie bestimmte Holzprodukte aus Massivholz sind der Deklarationspflicht unterstellt. Dies gilt auch für Brennholz und Holzkohle. Diese Verordnung ergänzt die Holzhandelsverordnung (HHV), die darauf abzielt, dass kein illegales Holz in die Schweiz gelangt.
fest (Quelle: pd)
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