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Montag, 5. Dezember 2022 / 19:50:38

Schweizer Glasfaserstreit beendet: Swisscom verliert endgültig vor Gericht
Die Swisscom bekommt kein Recht im Glasfaserstreit. Das schweizerische Bundesgericht hat eine Swisscom-Beschwerde in letzter Instanz abgewiesen.
Nun hat auch das Schweizerische Bundesgericht als höchste Instanz das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im sogenannten "Glasfaserstreit" bestätigt und eine Beschwerde von Swisscom abgewiesen. In dieser jahrelang anhaltenden Auseinandersetzung wird über die Glasfasernetz-Architektur, die Swisscom für den Ausbau des FTTH-Netzes (Fiber to the Home) einsetzen will, gestritten.
Swisscom ist nun verpflichtet, beim Ausbau des Glasfasernetzes ein "Vier-Faser-Modell" in Point-to-Point-Topologie (P2P) zu installieren, bei der die Glasfasern von der Zentrale direkt über einen Verteiler in die Wohnung führen. Auf diese Technologie hatte man sich in der Schweiz geeinigt.
n wollte eigentlich eine andere Technologie verbauen, die billiger ist und anderen Marktteilnehmern den Zugang zum Glasfasernetz einschränkt. Bei diesem sogenannten "Ein-Faser-Modell" in einer P2MP-Netztopologie (Point-to-Multipoint) führt nur noch eine dünne Glasfaser von der Zentrale zum Verteiler, die dann für die Wohnungen auf gesplittet wird und sich alle Mitbewerber teilen müssten. Mitbewerber könnten ihren Kunden so nur max. 10 Gigabit-Leitungen (statt 100 Gigabit) über eine von Swisscom angemietete Glasfaserleitung anbieten.
Diese Marktmacht von Swisscom würde so den Wettbewerb verzerren, weshalb die Wettbewerbskommission (Weko) im Dezember 2020 eingeschritten war und einen Stopp verfügt hatte. Die knapp 400.000 Anschlüsse, die bisher mit P2MP-Netzarchitektur gebaut wurden, dürfen weder in Betrieb gehen, noch vermarktet werden.
fest (Quelle: informatik.ch)
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