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Freitag, 2. August 2019 / 15:56:09
Firmengründung in der Schweiz
Die Schweiz ist kein Mitgliedsland der EU. Auf der anderen Seite geniessen Staatsangehörige eines EU-Landes die vielen Vorzüge in der Schweiz. Das heisst, sie dürfen sich in diesem Land aufhalten, dort arbeiten und können sogar in der Schweiz auch ein Unternehmen gründen.
Als Unternehmer bekommt man in der Schweiz eine unbegrenzte Aufenthaltsgenehmigung. Dies ist besonders für Menschen interessant, die ausserhalb der EU kommen und für längere Zeit in der Schweiz leben möchten. Grundsätzlich kann man behaupten, dass es nicht besonders schwierig ist in der Schweiz ein Unternehmen zu gründen. Man kann in der Schweiz sogar eine Reinigungsfirma in Zürich gründen.
Wie geht man genau bei einer Firmengründung vor?
Die Gründung einer Firma nimmt bis zu vier Wochen in Anspruch. Alles was mit Anmeldungen zu tun hat, die für Personengesellschaften wichtig sind, können auf der Webseite des Staatssekretariats für Wirtschaft bezogen werden. Hier sollte man einen genaueren Blick auf das KMU-Portal werfen.
Sofern man eine Kapitalgesellschaft gründen möchte, so kann man auf diesen Schritt verzichten. Darüber hinaus müssen die meisten neuen Firmen in das Handelsregister in der Schweiz eingetragen werden. Die Eintragung dafür muss man beim Handelsregisteramt machen. Dies ist nicht nur für Personengesellschaften, sondern auch für Kapitalgesellschaften möglich.
Wenn man die Eintragung in das Handelsregister vornehmen will, muss man eine Gebühr zahlen. Diese Gebühr ist von der Rechtsform abhängig.
Versicherungen
Wenn man in der Schweiz ein Unternehmen gründen möchte, muss man sich auch um die Versicherung kümmern. Diese Versicherung ist die Sozialversicherung für sich selbst und für seine Mitarbeiter. Darüber hinaus braucht an auch Betriebsversicherungen.
Ein Gründer einer Personengesellschaft gilt als selbstständig und muss sich selbst um seine Vorsorge kümmern. Dagegen sind Gründer einer Kapitalgesellschaft Unternehmer und Angestellte. In diesem Fall sind die meisten Versicherungen Pflichtversicherungen.
Umzug in die Schweiz
Möchte man nun in der Schweiz ein Unternehmen gründen, so sollte man sich im Idealfall das Land vorher anschauen. Schliesslich wird man für längere Zeit an die Schweiz gebunden sein, wenn man in diesem Land auch ein Unternehmen gegründet hat. Auf der anderen Seite kann die Behauptung aufgestellt werden, dass die meisten Existenzgründer ihre Entscheidung nicht bereut haben.
ps (Quelle: pd)
http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=699836
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